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Vorlage - VI/STR/65/0773/18  

Betreff: Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
15.08.2018 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
21.08.2018 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.09.2018 
43. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0773/18)

 

 

Der Stadtrat bewilligt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 60.500,00 € für den Ausbau der Weißenfelser Straße.


 

 

Gesetzliche Grundlage:

§ 105 KVG LSA

§ 25 Hauptsatzung der Stadt Zeitz

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

 

Der grundhafte Ausbau der Weißenfelser Straße schreitet voran und soll bis September 2019 abgeschlossen werden.

 

Derzeit wird im Bereich zwischen NP-Markt und Caravan-Händler (2. Bauabschnitt) gearbeitet.

Im Zuge des Rückbaus der alten Nebenanlagen wurden Bodenuntersuchungen vorgenommen. Diese machten sich erforderlich, da beim Aushub verschiedene Auffüllungen und Farbveränderungen festgestellt wurden.

Entgegen den Ergebnissen der Baugrunduntersuchungen im Rahmen der Planung stellten sich erhöhte Werte von Kupfer, Nickel, Arsen, Blei und Zink heraus.

Auf Grund dieser erhöhten Werte können die Erdmassen nicht über die ausgeschriebenen Positionen des Leistungsverzeichnisses abgerechnet werden. Im Leistungsverzeichnis wurden auf Grundlage der Untersuchungen im Vorfeld nur Erdmassen bis zu einem Zuordnungswert Z II berücksichtigt. Die jetzigen Ergebnisse übertreffen diese Grenzwerte.

 

Seitens der bauausführenden Firma wurde daraufhin ein Nachtrag eingereicht.

Dieser beläuft sich auf 28.756,35 € für den Bereich zwischen Feldstraße und August-Dietzschold-Straße.

Hinzu kommen Entsorgungskosten in Höhe von 6.100,00 € und Transportkosten in Höhe von 2.850,00 € für den Bereich August-Dietzschold-Straße bis Caravan-Händler, welche die Stadt direkt bei der Deponie in Auftrag gegeben hat.

 

Insgesamt belaufen sich die Mehrkosten für den 2. Abschnitt einschließlich organoleptischer Untersuchungen auf ca. 40.500,00 €.

 

Nach derzeitigen Erkenntnissen ist zu vermuten, dass es im Bereich des 3. Abschnittes ebenfalls zu Auffüllungen mit erhöhten Werten kommen wird. Für diesen Abschnitt wird noch einmal ein Betrag von ca. 20.000,00 € erwartet.

Mit dem Ausbau des 3. Abschnittes soll im Oktober 2018 begonnen werden.

 

Aus diesem Grund ist eine überplanmäßige Auszahlung notwendig.

 

 

Die Finanzierung des überplanmäßigen Aufwandes erfolgt aus dem Produktsachkonto 54100.096200 / 5410017004 „Investiver Zuschuss Oberflächenentwässerung Hauptstraße Nonnewitz“ i.H.v. 29.600,00 €, Produktsachkonto 54100.096200 / 5410014024 „DE/GBM Würchwitz, Loitscher Straße“ i.H.v. 2.600,00 € und Produktsachkonto 54100.096200 / 5410018011 „Ausbau Kreuzung Röntgenstraße / Rasberger Straße“ i.H.v. 28.300,00 €.

 

Die Maßnahme Weißenfelser Straße befindet sich in der Ausführung. Die Maßnahme ist vertraglich gebunden und daher unabweisbar. Die Kosten werden in 2018 noch kassenwirksam.