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Vorlage - VI/STR/32/0780/18  

Betreff: Beauftragung stellvertretender Ortswehrleiter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.09.2018 
43. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/32/0780/18)

Der Stadtrat beauftragt

 

 

Herrn Mike Wendler vorerst für eine Dauer von 2 Jahren bis zum 14.Juni 2020, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Zeitz Ortswehr Zangenberg.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 15 Abs. 3 BrSchG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 15 Absatz 3 BrSchG werden Wehrleiter und deren Stellvertreter von der Gemeindefeuerwehr vorgeschlagen.

Durch den Träger der Feuerwehr erfolgt die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren. Bei noch fehlenden Qualifikationen erfolgt die Beauftragung für die Dauer von zwei Jahren.

 

Sie müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein.

 

Der Kreisbrandmeister ist vor der Beauftragung nicht anzuhören.

 

Aufgrund  des  Austrittes aus der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz OW Zangenberg des ehemaligen stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortswehr Zangenberg, wurde im Rahmen einer Neuwahl der Kamerad Mike Wendler einstimmig durch die Ortswehr Zangenberg der Stadt Zeitz zur Ernennung bzw. Beauftragung vorgeschlagen.

 

Der Kamerad wird zunächst für Dauer von 2 Jahren (bis 14.06.2020)  beauftragt, da die Qualifikation, Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr, zur Ernennung unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit noch nicht erfolgt ist.