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Vorlage - VI/STR/65/0781/18  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 80 - Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
15.08.2018 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.08.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.09.2018 
43. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0781/18)
Anlagen:
Anlage 1 Verfahrensvermerk KVG LSA
Anlage 2.1 Abwägung Behörden
Anlage 2.2 Abwägung Öffentlichkeitsb.
Anlage 2.3 Abwägung Ämterbeteiligung
Anlage 3 und 4 Teil A u. Teil B
Anlage 5.1 Begründung 11. Juli 2018
Anlage 5.2 Anlage zur Begründung Luftbild
Anlage 5.3 Anlage zur Begründung Leitungsplan

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt Zeitz - Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.1. – 2.3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird der Bebauungsplan Nr. 80 der Stadt Zeitz – Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz  - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 5.1. – 5.3.) des Bebauungsplanes Nr. 80 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

 

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB

§ 8 und § 45 (3), Nr.4 Kommunalverfassungsgesetz des  

Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - 

KVG LSA) vom 17.Juni 2014

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss VI/STR/65/0688/1503/18

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

In der Stadtratssitzung am 15.03.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss des  Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt Zeitz - Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gefasst.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung einer Altenpflegeeinrichtung durch die Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz und die städtebauliche Sicherung der öffentlichen Parkanlage am Kalktor.

Bei der Planung handelt es sich um die Wiedernutzbarmachung von bereits größtenteils versiegelten Flächen und um eine Nachverdichtung sowie die Aufwertung einer öffentlichen Grünfläche. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befanden sich das Heizhaus des ehemaligen Krankenhauses der Stadt Zeitz sowie das ehemalige Pionierhaus. Damit entsprechen die Ziele des Bebauungsplanes dem Stadtentwicklungskonzept der Stadt Zeitz.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 80  ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz als gemischte Baufläche und im Bereich des vorhandenen Parks als Grünfläche ausgewiesen.

Der Bebauungsplan Nr. 80 entspricht somit den Zielen des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt Zeitz lag in der Zeit vom 09.04.2018 bis zum 09.05.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Parallel dazu wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden durchgeführt.

 

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der beiliegenden Abwägung (Anlage 2) zusammengefasst.

Auf dieser Grundlage wurde die vorliegende Satzung des Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt Zeitz erarbeitet.


Anlagen:

Anlage 1             Verfahrensvermerk

Anlage 2.1.         Abwägung Behördenbeteiligung

Anlage 2.2.         Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2.3.         Ämterbeteiligung

Anlage 3 und 4   Planzeichnung (Teil A) und textliche Festsetzungen (Teil B)

Anlage 5.1.         Begründung des Bebauungsplanes

Anlage 5.2.         Anlage zur Begründung Luftbild

Anlage 5.3.         Anlage zur Begründung Leitungsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Verfahrensvermerk KVG LSA (16 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2.1 Abwägung Behörden (140 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2.2 Abwägung Öffentlichkeitsb. (136 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 2.3 Abwägung Ämterbeteiligung (89 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 3 und 4 Teil A u. Teil B (789 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 5.1 Begründung 11. Juli 2018 (3363 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 5.2 Anlage zur Begründung Luftbild (7536 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 5.3 Anlage zur Begründung Leitungsplan (477 KB)