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Vorlage - VI/STR/05/0784/18  

Betreff: Zuweisung erforderlicher Haushaltsmittel als Budget für den Ortschaftsrat Theißen ab dem Haushaltsjahr 2019 und Folgejahre
Antrag: Ortschaftsrat Theißen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Ortschaftsrat Theißen
Stadtrat
Federführend:Theißen   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.08.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.09.2018 
43. Sitzung des Stadtrates Zeitz abgelehnt  (VI/STR/05/0784/18)

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, dass dem Ortschaftsrat Theißen für bestimmte, die Ortschaft Theißen betreffende Angelegenheiten und zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben, Haushaltsmittel als Budget mit Betrag 250.000 Euro im Haushalt 2019 und den Folgejahren, zugewiesen werden.


 

Gesetzliche Grundlage:

KVG LSA §§ 84, Abs. 3, Pkt. 1-9, 85 Abs. 3

Hauptsatzung der Stadt Zeitz § 20, Abs. 5, Pkt. 1-7

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss des Ortschaftsrates am 26.09.2017

(9 Ja-Stimmen)

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

 

Begründung:

Der Ortschaftsrat ist das gewählte politische Gremium für den Ort und damit in der Pflicht, die gedeihliche Weiterentwicklung in der örtlichen Region voranzutreiben. Diesen Wählerauftrag hat jeder Abgeordnete ernsthaft und zielstrebig zu erfüllen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der seit der Eingemeindung fehlenden Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen in der Ortschaft Theißen durch die Stadt Zeitz, ist es nun an der Zeit, eine funktionierende Variante zur Pflichterfüllung für die dem Ortschaftsrat obliegenden Aufgaben und auch im Interesse des besseren Miteinander zwischen Stadt und Ortschaft bereitzustellen. Der Ortschaftsrat ist einstimmig der Meinung, dass von den jährlichen Steuer-, Miet-, Gebühren- und Beitragseinnahmen der Ortschaft Theißen, die seit der Eingemeindung zu 100% in den Gemeindehaushalt fließen, von diesem Gesamtbetrag soll ein Anteil von 25%, dies entspricht einer Summe von 250.000 Euro, als Budget im Haushaltsplan 2019 und den Folgejahren für die Ortschaft Theißen zur Verfügung gestellt werden.

 

Dem Ortschaftsrat obliegende Aufgaben sind,

 

  1. Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, deren Bedeutung nicht über die Ortschaft hinausgeht, einschließlich der Gemeindestraßen,

 

  1. Festlegungen der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung nicht über den Bereich der Ortschaft hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungsanlagen,

 

  1. Pflege des Ortsbildes sowie Teilnahme an Dorfverschönerungswettbewerben,

 

  1. Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des örtlichen Brauchtums und des kulturellen Lebens in der Ortschaft,

 

  1. Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft,

 

  1. Verträge über die Nutzung von in der Ortschaft gelegenen Grundstücken oder beweglichen Vermögen, sofern es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, im Rahmen der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen,

 

  1. Veräußerung von beweglichen Vermögen in der Ortschaft im Rahmen der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen,

 

  1. Vergabe der Lieferung und Leistungen für die Bauausführung bei Einrichtung oder wesentlichen Erweiterung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht,

 

  1. Pflege vorhandener Partnerschaften.

Anlagen: