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Vorlage - VI/STR/65/0785/18  

Betreff: Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/Erweiterung der Beleuchtung der Leipziger Straße im OT Zangenberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Zangenberg Vorberatung
11.09.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg    
Bauausschuss Vorberatung
27.09.2018 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.10.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses gemeinsam mit dem Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
25.10.2018 
44. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0785/18)
Anlagen:
Lageplan Zangenberg

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/ Erweiterung der Beleuchtung der Leipziger Straße in Zangenberg mit der Abschnittsbildung vom Abzweig Leipziger Straße 7b bis Einmündung Floßgrabenstraße in der Gemarkung Zangenberg.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Beleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Teil der Leipziger Straße als Anliegerstraße klassifiziert.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 6 des Kommunalabgabengesetzes Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie §§ 1a, 3 und 4 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz in der jeweils zur Beschlussfassung geltenden Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

 

Begründung:

 

Die Baumaßnahme erstreckt sich über den Abzweig von der Leipziger Straße (Zuwegung zu den Grundstücken Leipziger Straße 7b, 7c, 7d und 7a) bis Ende Flurstück 7/5 der Flur 3 in der Gemarkung Zangenberg. Deshalb ist eine Abschnittsbildung vorzunehmen.

 

Da nur die Straßenbeleuchtung erneuert/erweitert wurde, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Im Zuge der Netzentflechtung  und aufgrund des Alters der Freileitungsmasten hat der örtliche Energieversorger Stadtwerke Zeitz GmbH und sein Netzbetreiber REDINET Burgenland GmbH im Jahr 2015 begonnen neue Erdkabel zu verlegen. Nach Abschluss der Arbeiten wurden die Freileitungsmasten zurückgebaut. Somit würde auch die Straßenbeleuchtung außer Betrieb gehen und die Verkehrssicherungspflicht nicht mehr gewährleistet sein.

Aufgrund dessen wurden in diesem Bereich vier neue LED-Leuchten errichtet.

 

Vor Beginn der Maßnahme befanden sich in diesem Bereich zwei alte Freileitungsmasten mit Leuchten des örtlichen Energieversorgers  auf privaten Grundstücken.

 

Die Anwohner wurden von der REDINET Burgenland GmbH über den Rückbau informiert.

 

Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.

 

Da der Teil der Leipziger Straße als Anliegerstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach 4 Abs. 4 Nr. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

Abschnittsanfang:  Flurstück 7/2 der Flur 3, nördlich (Gemarkung Zangenberg),

Abschnittsende:  Flurstück 7/5 der Flur 3, nördlich (Gemarkung Zangenberg)

 

Baubeginn: Juli 2015

Fertigstellung: Dezember 2016

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

Ausgaben:

 

1. Kosten der zu be-                   2. Jährliche Folge-        3. Maßnahmebezo-

    schließenden Maß-                     kosten:                         gene Einnahmen: 

    nahme:                                                     

 

 

    16.714,35 €                                   --                               Anteil der Beitragspflichtigen:

                                                                                           11.700,04 €

                                                                                            (Anliegerstraße = 70 %

                                                                                            von 16.714,35 €)

 


Anlage:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Zangenberg (667 KB)