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Vorlage - VI/STR/65/0787/18  

Betreff: Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz mit geänderter Abschnittsbildung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Geußnitz Vorberatung
18.09.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz ungeändert beschlossen     
Bauausschuss Vorberatung
27.09.2018 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.10.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses gemeinsam mit dem Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
25.10.2018 
44. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0787/18)
Anlagen:
scan 09 07 09 2018 15-55-04.820

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz mit geänderter Abschnittsbildung und hebt gleichzeitig den Beschluss-Nr. VI/STR/65/0527/17 vom 04.05.2017 zur Maßnahme auf.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinbrüchener Weg als Anliegerstraße klassifiziert.

 


 

Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungs-gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung

von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz  §§ 1 a, 3 und 4 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/65/0527/17

 

aufzuhebende Beschlüsse:

VI/STR/65/0527/17

 

 

 

Begründung:

 

 

Die Erneuerung/Erweiterung der Straßenbeleuchtung wurde während der Baudurchführung  um 3 Leuchten erweitert. Laut Planung sollte die Baumaßnahme die Erneuerung von 5 Leuchten beinhalten. Da im Kreuzungsbereich Steinbrüchener Weg/Siedlung der Freileitungsmast incl. der Leuchte durch den örtlichen Energieversorger Stadtwerke Zeitz GmbH und seinem Netzbetreiber Redinet Burgenland GmbH zurückgebaut wurde, wäre die Stromzufuhr für die bereits vorhandene und weiterhin nutzbare Beleuchtung (ab Grundstück Steinbrüchener Weg 8 sind dies 3 Leuchten) weggefallen. Um diese Versorgung wieder herzustellen, musste neues Erdkabel verlegt werden. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Zeitz wurde außerdem ein unbeleuchteter Straßenabschnitt in einer Länge von ca. 120 m um 3 weitere Leuchten ergänzt.  

 

Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über ein Teilstück des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz. Deshalb ist eine Abschnittsbildung vorzunehmen.

 

Da nur die Straßenbeleuchtung erneuert bzw. ergänzt wurde, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Die Straßenbeleuchtungsanlagen im Zeitzer Ortsteil Geußnitz befanden sich auf den Freileitungsmasten des örtlichen Energieversorgers Stadtwerke Zeitz GmbH und seinem Netzbetreiber Redinet Burgenland GmbH.

 

Auf Grund des Alters der Freileitungsmasten und im Zuge der Netzentflechtung hat der Energieversorger im Jahr 2015 begonnen, neue Erdkabel zu verlegen. Im Zuge der Verlegung der Erdkabel wurden bereits Beleuchtungskabel mitverlegt und Masthülsen gesetzt.

Nach Abschluss der Arbeiten wurden die Freileitungsmasten zurückgebaut und 8 neue LED- Leuchten errichtet.

 

Die Anlieger wurden persönlich oder mit Anliegerinformationsblättern von den bauausführenden Firmen über die Baumaßnahme informiert.

 

Bauanfang:   Kreuzung Zeitzer Straße/Gartenweg/Steinbrüchener Weg, Flurstück 32/4           

                      nördlich und Flurstück 59/1 südlich (alles Flur 2)

 

Bauende:       Flurstück 138 nördlich und Flurstück  47/7 südlich (alles Flur 2) – Ende der

                      Bebauung einschließlich der Zuwegung zu den Grundstücken Kastanienweg 9

                      und 10, die Flurstücke 109/59, 107/54, 209/55 und 56.

 

 

Baubeginn: Oktober 2015

 

Fertigstellung:  Juni 2017    

 

Für die Baumaßnahme erhielt die Stadt Zeitz im Rahmen des Programmes STARK V – energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen -  eine 100 %ige Förderung

der Kosten für die LED-Leuchten. Diese Fördermittel kommen nur dem Kostenanteil der Stadt zugute, d.h. den beitragspflichtigen Anliegern sind keine Fördermittel anzurechnen. Für das Erdkabel und die Masthülsen erfolgt keine Förderung.

 

Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenaus-

baubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.

Da der Steinbrüchener Weg als öffentliche Einrichtung mit überwiegendem Anliegerverkehr (Anliegerstraße) zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Absatz 4 Nr. 1 der Satzung.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

 

Einnahmen:

 

1. Kosten der zu be-                 2. Jährliche Folge-          3. Maßnahmebezo-  

    schließenden Maß-                   kosten:                           gene Einnahmen:   

    nahme:

 

    lt. Rechnung:                                                                  Anteil der Beitragspflichtigen:

    30.733,10 €                               -                                  21.513,17 €

                                                                               (Anliegerstraße = 70 %

                                                                                von 30.733,10 €)

 

 


Anlage:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 scan 09 07 09 2018 15-55-04.820 (672 KB)