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Vorlage - VI/STR/40/0792/18  

Betreff: Schulentwicklungsplanung der allgemeinbildenden Schulen der Stadt Zeitz für den Zeitraum 2019/2020 bis 2023/2024 und der Prognose 2033/2034
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
23.08.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
27.08.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport geändert beschlossen   
Ortschaftsrat Nonnewitz Vorberatung
28.08.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz geändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.08.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.09.2018 
43. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VI/STR/40/0792/18)
Anlagen:
Anlage 1 BERECHNUNGGSMITTELPROGNOSE
Anlage 2 BERECHNUNGSEKMITTELPROGNOSE
Anlage 2a BERECHNUNGSEKMITTELPROGNOSE
Anlage 2b BERECHNUNGSEKMITTELPROGNOSE
Anlage 2c BERECHNUNGSEKMITTELPROGNOSE
Anlage 3 Übersicht aktueller Sanierungsbedarf an Schulen

Der Stadtrat stellt mit Beschluss den Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2019/2020 bis 2033/2034 für die Grund- und Sekundarschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz fest.


Gliederung:

  1. Die Stadt als Schulträger
  1. Vorbemerkungen
  2. Grund- und Sekundarschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
  3. Aufgaben der Stadt Zeitz als Schulträger

 

 

  1. Schulentwicklungsplanung für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
  1. Gesetzliche Grundlagen

 

  1. Mittelfristige Planungsabsichten bis 2023 / 24
    1.          Grundschulen
    2.          Sekundarschulen

 

  1. Langfristprognose von 2024 / 2034
    1.          Grundschulen
    2.          Sekundarschulen

 

 

  1. Anlagen

1.      Mittelfristige Vorausberechnung und Langzeitprognose der Schülerzahlen der Grundschulen

2.      Mittelfristige Vorausberechnung und Langzeitprognose der Schülerzahlen der

      Sekundarschulen

3.      Übersicht über notwendige Investitionen in den Grund- und Sekundarschulen

 

 

  1. Die Stadt als Schulträger

 

1. Vorbemerkungen

 

Der Burgenlandkreis als Planungsträger für die Schulentwicklungsplanung erarbeitet gegenwärtig die Schulentwicklungsplanung der allgemeinbildenden Schulen des Burgenlandkreises für die Schuljahre 2019/2020 bis 2023/2024 und der Prognose bis zum Schuljahr 2033/2034.

Grundlage bildet hierfür der § 22 Schulgesetz des Landes Sachsen/Anhalt in Verbindung mit der derzeit geltenden Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 in der jeweils aktuellsten Fassung.

Gegenwärtig liegt der Entwurf einer Änderung der geltenden Verordnung vor, welcher vorsieht, dass alle Schulentwicklungspläne, die am 01.03.2018 gültig waren, bis zum Ablauf des 31.07.2020 Gültigkeit behalten sollen.

 

In der Beratung der Hauptverwaltungsbeamten am 15.03.2018 verständigte man sich darauf, dennoch jetzt mit der Schulentwicklungsplanung zu beginnen, um ausreichend Zeit für das Beteiligungsverfahren mit den Gemeinden zu haben.

 

Die Schulentwicklungsplanung soll die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes im Land und den Planungsrahmen für einen auch langfristig zweckentsprechenden Schulbau schaffen. Die Schulentwicklungspläne sind in einem Fünfjahreszeitraum neu zu erstellen. Der Schulentwicklungsplan fungiert dabei als regionales Steuerinstrument. Er ermöglicht den Schulträgern anhand der prognostizierten Schülerzahlen und der Entwicklung Handlungsbedarfe für die Standortentwicklung ihrer Schulen rechtzeitig ableiten zu können.

Die vorgenommene Planung und die Prognosen der einzelnen Schulen basieren auf der aktuellen Geburtenstatistik des Einwohnermeldeamtes und auf Basis der 6. regionalisierten Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes.

 

Es bleibt aus Sicht der Verwaltung unumgänglich, das Schulnetz der Stadt Zeitz im Rahmen

der anstehenden Fortschreibung so weiter auszugestalten, dass:

 

  1. langlebige Schulstrukturen durch eine verantwortbare Schulnetzplanung unter

Zugrundelegung stabil geplanter Schülerzahlen zukünftiger Bestandsschulen nach

den Planungsrichtgrößen des Landes durch die Stadt Zeitz gesichert werden,

  1. bei der Festlegung und der Ausgestaltung der Schulorte nachhaltig die raumplanerischen, baulichen, schulinhaltlichen, finanziellen, träger- und schülerspezifischen Belange, sowie die Belange an den gemeinsamen Unterricht und der Inklusion so miteinander verbunden werden, dass vor diesem Hintergrund die

Entwicklungsperspektiven von Standorten verbessert werden können,

      3. Synergieeffekte auch träger- und schulformübergreifend zunehmend nutzbarer

gemacht werden können,

  1. die Einhaltung des Grundsatzes der wirtschaftlichen und sparsamen

Mittelbewirtschaftung weiter gegeben ist,

     5. Investitionsaufwendungen schulbaulicher und ausstattungsbezogener Maßnahmen

dem Grundsatz der Nachhaltigkeit genauso wie den Maßnahmen des Betriebs- und

Erhaltungsaufwandes angemessen Rechnung tragen,

     6.kurzfristig notwendig werdende Anpassungen des Schulnetzes an aktuelle

Entwicklungserfordernisse möglich bleiben.

 

Der derzeitig geltende Schulentwicklungsplan der Stadt Zeitz wurde am 08.09.2016 in der Sitzung des Stadtrates beschlossen und erfasst den Planungszeitraum der Schuljahre 2018/2019 bis 2021/2022 und die Prognose bis 2031/2032.……………...

 

Bereits mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 wurden verschiedene Grundlagen für umfassende Veränderungen des Bildungswesens des Landes Sachsen-Anhalt gelegt.

So wurde u. a. die Schulform „Gemeinschaftsschule“ neu in die Schulstruktur des Landes aufgenommen. Eine Etablierung dieser neuen Schulform könnte in den kommenden Jahren Auswirkungen auf andere Schulformen haben, ein Umfang ist jedoch zurzeit nicht bestimmbar.

 

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Umsetzung des Konzeptes des Landes zum weiteren Ausbau des gemeinsamen Unterrichtes als Baustein inklusiver Bildungsangebote.

Auch hieraus könnten sich Veränderungen ergeben, die ebenso grundlegende Auswirkungen auf die Schulentwicklungsplanung und das Schulnetz nach sich ziehen können.

Es ergeben sich zudem mit diesem Konzept grundlegend neue bau- und ausstattungsseitige Anforderungen an die Schulstandorte von Schulen mit gemeinsamen (inklusivem) Unterricht.

 

Die Stadt Zeitz verfügt mit den jetzt vorhandenen Grundschulen in Ihrer Trägerschaft  über ein ausgewogenes Netz, das dem Prinzip - kurze Beine, kurze Wege gerecht wird.

 

Um dieses Schulnetz auch weiterhin zu erhalten und um zu verhindern, dass sich Schulwege vor allem auch im Grundschulbereich unzumutbar gestalten, teile ich Ihnen die nachfolgenden Planungsabsichten einschließlich Erläuterungen mit:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Grund- und Sekundarschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz

 

Die Stadt Zeitz ist Schulträger der folgenden Grundschulen:

 

Bereich Zeitz

 

-          Grundschule Bergsiedlung, Platanenweg 32

-          Grundschule Zeitz- Ost, G.- Mahler- Str. 14

-          Grundschule Stadtmitte, Pestalozzistraße 5

-          Grundschule Zeitz- Rasberg, K.- Marx- Str. 31

-          Grundschule Elstervorstadt, Auf dem Schlagstück 11

 

Teilbereich Nord

 

Grundschule im Ortsteil Nonnewitz

 

Teilbereich Süd

 

Grundschule „Schnaudertal“ im Ortsteil  Kayna

 

Darüber hinaus ist die Stadt Zeitz Schulträger von folgenden Sekundarschulen:

 

- Sekundarschule III, Schillerstraße und

- Sekundarschule „Am Schwanenteich“ Rasberger Str. 2.

 

Als Schule in freier Trägerschaft nimmt die Evangelische Grundschule, die gegenwärtig noch  im Schulgebäude G.-Mahler-Str. 14 untergebracht ist, Schüler aus Zeitz und den umliegenden Gemeinden auf.

 

  1. Aufgaben der Stadt Zeitz als Schulträger:

 

Die Aufgaben des Schulträgers sind im  Schulgesetz LSA in den §§ 41, 64, 65, 70 festgelegt:

 

        Vorhalten des Schulangebotes und der Schulanlagen im erforderlichen Umfang einschließlich Unterhaltung der Schulanlagen

        Ausstattung der Schulen mit der erforderlichen Einrichtung

        Bereitstellung der Mittel zur Bewirtschaftung  (Sachkosten, Personalkosten für

Schulsachbearbeiter, Hausmeister)

        Festlegung von Schulbezirken

        Aufhebung, Einschränkung des Schulangebotes unter Berücksichtigung der Ziele der Schulentwicklungsplanung

 

  1. Schulentwicklungsplanung für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz

 

  1. Gesetzliche Grundlagen

 

Die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung vom 15.05.2013 einschließlich der Änderungen vom 14.12.2014 ist die planerische Grundlage für die Schaffung  eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Schulangebotes, das gleichzeitig als langfristiger Rahmen für den Schulbau geeignet ist.

 

 

 

 

 

 

Für den Bestand der Grund- und Sekundarschulen regelt die Verordnung Folgendes:

 

Grundschulen

        Mindestschülerzahl von 60 pro Schule,

 

Sekundarschulen

        Mindestschülerzahl 240

        An Standorten mit bis zu 4 Sekundarschulen kann an einer Sekundarschule die

        Mindestschülerzahl von 180 zugelassen werden

 

Abweichend von der Mindestschülerzahl zur  Bestandsfähigkeit von Grund- und Sekundarschulen laut der o. g. Verordnung ist die Mindestschülerzahl für die Schulen für eine Förderfähigkeit nach den Förderbestimmungen für EFRE/ELER festgelegt.

 

Grundschulen, die über EFRE/ELER gefördert werden können, müssen innerhalb der Zweckbindungsfrist (bei Baumaßnahmen 15 Jahre, bei Ausstattung 5 Jahre nach Ende der Maßnahme) mindestens 100 Schüler aufweisen.

Sekundarschulen müssen mindestens 240 Schüler aufweisen.

Die Schülerzahlen sind langfristig im Rahmen eines Demografie-Checks nachzuweisen.

 

Die Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen vom 19. März 2014 legt eine Mindestjahrgangsstärke für Grundschulen zur Bildung einer 1. Klasse von 15 Schülern  fest.

Ausnahmen für Grundschulen sind laut § 2/1 der Verordnung möglich, wenn die Schule im Schuljahr, für das die Ausnahmegenehmigung für die Anfangsklasse beantragt wurde, die erforderliche Größe (60 Schüler) erreicht.

Für Sekundarschulen werden 40 Schüler als Mindestjahrgangsstärke zur Bildung der

5. Klassen festgelegt.

 

Beginnend ab dem Schuljahr 2014/15 hat die Stadt Zeitz  auf die Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen im Bereich Zeitz  und für die Grundschule Schnaudertal Kayna verzichtet.

 

Für die Grundschule Nonnewitz bleibt die Festlegung von Schulbezirken gemäß § 41 Abs. 1 Schulgesetz LSA bestehen. Für diese Grundschule gilt weiterhin der laut Stadtratsbeschluss vom 11.11.2010 beschlossene Schulbezirk (Einzugsbereich OT Nonnewitz,  OT Theißen, OT Luckenau, OT Pirkau, OT Unterschwöditz).

 

 

  1. Mittelfristige Planungsabsichten bis 2023/24

 

2.1.            Grundschulen

 

Grundschule Rasberg

 

Die Grundschule stellt zusammen mit der Kirche, das Zentrum von Zeitz- Rasberg dar. Sie ist in das gemeinschaftliche Leben integriert und Ausgangspunkt für viele kulturelle und traditionelle Ereignisse im Ortsteil. Die Schule kann über eine über 100-jährige Geschichte berichten. Sie verfügt über einen kindgerecht angelegten Schulhof mit einer Sportfläche und einer eigenen Turnhalle.

In unmittelbarer Nähe der Schule befinden sich Feuchtgebiete, Wald, fließende und stehende Gewässer.

Bei einer Kapazität von 152 Schülern werden in Schuljahr 2018/2019 voraussichtlich 148 Kinder in der Schule unterrichtet. Die Vorausberechnung ergibt im Schuljahr 2023/2024 eine Gesamtschülerzahl von 145.

Nach erfolgten Kostenschätzungen müssen in den kommenden Jahren Investitionskosten in Höhe von 257.000,00 € eingeplant werden.

Grundschule Bergsiedlung

 

Die Grundschule Bergsiedlung liegt am Rande der Stadt Zeitz. Unweit der Schule befinden sich Gärten, Wiesen, Felder und das Naturschutzgebiet Knittelholz, so dass diese Bedingungen ideal geeignet sind, einen naturverbundenen und erlebnisreichen Unterricht vorzuhalten. Neben der Schule befinden sich die Turnhalle und das Puschendorf-Stadion.

Die Schule ist Kooperationspartner des Förderzentrum Zeitz, so dass auch Kinder mit einem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht lernen können.

An der Grundschule Bergsiedlung wurde die erste Kooperationsklasse mit dem Förderschwerpunkt Sprache im südlichen Sachsen- Anhalt gebildet.

Bei einer Kapazität von 160 Schülern werden im Schuljahr 2018/2019 voraussichtlich 144 Schüler beschult.

Die Vorausberechnung ergibt im Schuljahr 2023/2024 eine Schülerzahl von 154.

Die Kostenschätzung ergab an der Grundschule Bergsiedlung einen Investitionsbedarf von 402.000,00 €

 

Grundschule Stadtmitte

 

Die Grundschule Stadtmitte liegt in verkehrsberuhigter und zentraler Lage inmitten eines von Bürgerhäusern bestimmten Wohngebietes.

Das Schulgebäude wurde 1898 eröffnet und feierte in diesem Jahr 120-jähriges Jubiläum.

Das pädagogische Konzept der Schule basiert auf dem Motto „ Bewegte Schule - miteinander, nicht nebeneinander“.

Die Turnhalle der Grundschule ist im Schulgebäude integriert.

Bei einer Kapazität von 160 Schülern lernen im Schuljahr 2018/2019 voraussichtlich 110 Schüler in der Grundschule.

Die Vorausberechnung ergibt im Schuljahr 2023/2024 eine Schülerzahl von 185.

Nicht berücksichtigt bei der Schülerzahl ist hier der hohe Anteil der Um- und Wegzüge. Es ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass die Schülerzahl unter der hier rein rechnerisch ermittelten Zahl liegt.

Der Investitionsbedarf der Grundschule wurde auf 805.000,00 € geschätzt.

 

Grundschule Elstervorstadt

 

Die Grundschule Elstervorstadt liegt im Zentrum der Unterstadt und verfügt über eine sehr gute Verkehrsanbindung.

Seit 2005 nutzt auch die Kindertagesstätte „Musikus“ das Gebäude, in dem auch die Hortkinder betreut werden.

Die Grundschule arbeitet nach dem pädagogischen Konzept: „Alles unter einem Dach- gemeinsam stark für das Leben“.

Auf Grund von Hochwasserschäden 2013 wurde das Gebäude hauptsächlich im Erdgeschoss, umfänglich saniert. Diese Räume stehen der Kindertagesstätte zur Verfügung.

Der langfristige Investitionsbedarf der Grundschule wurde auf 580.000,00 € geschätzt.

Die Turnhalle wurde im Rahmen der Beseitigung der Hochwasserschäden als Ersatz neu errichtet.

Bei einer Kapazität von 168 Schülern  werden im Schuljahr 2018/2019 voraussichtlich 112 Schüler an der Schule unterrichtet. Die Vorausberechnung ergibt im Schuljahr 2023/2024 eine Schülerzahl von 143.

 

Grundschule Zeitz-Ost

 

Das Schulgebäude besteht seit 1978 und wird von 2 Schulen, der Grundschule Zeitz-Ost und der evangelischen Grundschule genutzt.

Ein weiterer Nutzer ist das Medizinische Versorgungszentrum Zeitz (MVZ).

Das pädagogische Konzept konzentriert sich auf die Bedeutung von Bewegung und gesunder Ernährung, so dass sich die Schule den Beinamen „Eine bewegte Schule“ gegeben hat.

Für das Schuljahr 2018/2019 sind 97 Schüler registriert, was auf die aktuelle Entwicklung und die damit verbundenen Vorhaben zurückzuführen ist. Die Kapazität liegt hier bei 160.

Die Vorausberechnung für das Schuljahr 2023/2024 ergibt eine Schülerzahl von 140.

 

Die Grundschule Zeitz-Ost soll nach Beendigung des Schuljahres 2018/2019 umfänglich saniert werden. Hierzu wurden von der Stadt Fördermittelanträge im Rahmen des „Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung des Landes Sachsen- Anhalt 2014-2020“ (EFRE)  eingereicht und bewilligt. Die baufachliche Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Es ist ein Teilabbruch mit anschließender Instandsetzung, Modernisierung und energetischer Sanierung geplant.

 

Eine ausführliche Prüfung von Interimslösungen für die Zeit während der Sanierungsarbeiten ergab, dass eine Beschulung der Grundschüler im Platanenweg 31 realisiert werden kann.

Es ist jedoch erforderlich, das Gebäude vorab so herzurichten, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Die Schüler der evangelischen Grundschule sollen bis zur Fertigstellung der Sanierungsarbeiten im Franziskanerkloster, Räume im Albrechtschen Palais und einem anzumietenden  und speziell für den Schulbetrieb ausgestatteten Container nutzen.

 

Grundschule Nonnewitz

 

Die Grundschule Nonnewitz kann auf eine lange Tradition zurückgreifen. Die Schule hat sich konzeptionell ein ökologisches Profil gegeben und möchte damit einen Beitrag zur Erhaltung der natürlichen Umwelt leisten.

In der Grundschule Nonnewitz werden im Schuljahr 2018/2019 voraussichtlich 78 Schüler lernen.

Wegen Unterschreitung der Mindestschülerzahl für die Eingangsklasse muss nach derzeitigem Stand 2021 ein Antrag zur Ausnahmegenehmigung zur Bildung einer 1.Klasse  gestellt werden.

Nach der Vorausberechnung reduziert sich die Schülerzahl im Schuljahr 2023/2024 auf 72.

Für die Grundschule Nonnewitz, incl. Turnhalle, wird ein Investitionsbedarf in Höhe von 853.000,00 € geschätzt.

 

Grundschule Schnaudertal

 

Kayna als ehemaliges Grundzentrum ist im Stadtentwicklungskonzept seit 2010 als ländliches Versorgungszentrum im „Teilbereich Süd“ der Stadt Zeitz für die umliegenden Ortsteile ausgewiesen, das weiter ausgebaut werden soll.

Das gesamte Schulgebäude wurde 2009/2010 aus Mitteln der Investitionspauschale und der Schulinfrastrukturpauschale energetisch saniert.

Auch die Grundschule Schnaudertal arbeitet nach dem pädagogischen Prinzip „Bewegte Schule“.

Im Schuljahr 2018/2019 werden dort voraussichtlich 68 Kinder beschult. Nach der Vorausberechnung werden es im Jahr 2023/2024 66 Kinder sein. Die Kapazität ist mit 96 Schülern ausgewiesen.

Wegen Unterschreitung der Mindestschülerzahl für die Eingangsklasse muss nach derzeitigem Stand 2021 ein Antrag zur Ausnahmegenehmigung zur Bildung einer 1.Klasse  gestellt werden.

Eine Kostenschätzung ergab einen Investitionsbedarf von 486.000,00 € (incl. Turnhalle)

 

 

 

 

Grundlage für die Fortschreibung ist die o. g. Verordnung zur Schulentwicklungsplanung.

Die Vorausberechnung der Schülerzahlen auf der Grundlage zeigt, dass auf Grund der jährlich zu erwartenden Einschulungen nach jetzigem Kenntnisstand alle Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz mittelfristig gesichert werden können.

 

Die durchschnittliche jährliche Aufnahme von Schülern aus Zeitz in die evangelische Grundschule und die derzeitige Aufnahme der Schüler mit Migrationshintergrund im Grundschulbereich wurden bei der Berechnung der Schülerzahlen berücksichtigt.

 

Es sind gegenwärtig sowohl die Grundschulen als auch die Sekundarschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz von diesen Zugängen betroffen, die auch Auswirkungen auf die langfristigen Schülerzahlen haben.

Besonders die Grundschule Elstervorstadt, die Grundschule Stadtmitte, die Grundschule Zeitz-Ost, die Grundschule Bergsiedlung  und die Sekundarschule III haben einen erhöhten Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund.

Die Sekundarschule „ Am Schwanenteich“ hat sich als Schule mit inklusivem Unterricht etabliert.

 

Die Unterbringung von Familien mit Migrationshintergrund in Wohnungen hat sich aus Sicht  des Schulträgers bewährt. Es ermöglicht die Aufnahme  der schulpflichtigen Kinder, insbesondere im Grundschulbereich, im räumlichen Bereich der Schule, um lange Schulwege zu vermeiden. 

Eine ausgewogene Verteilung der Schüler auf die Schulen im Stadtgebiet wird aus sozialen Gesichtspunkten nach wie vor für notwendig erachtet, steht aber oft im Gegensatz zu den Möglichkeiten der Lehrerausstattung.

Mit der teilweisen Öffnung der Schulbezirke wurde gemäß der Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen eine Aufnahmekapazität für die jeweilige Grundschule in Trägerschaft der Stadt Zeitz festgelegt.

Die Aufnahmekapazität der jeweiligen Grundschule  muss mindestens die Aufnahme der Schüler aus dem räumlichen Bereich (analog der früheren Schulbezirke) absichern.

 

Die Vorausberechnung der Einschulungen für die Grundschulen im Stadtgebiet Zeitz beruht im Jahr 2019 auf den gegenwärtigen Anmeldungen zum Februar 2018 auf der Grundlage der 2. Änderungssatzung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 08.09.2016 (Schulbezirksverzichtssatzung).

 

 

2.2.            Sekundarschulen

 

Sekundarschule III

 

Das Schulgebäude wurde 1898 eröffnet und gemeinsam mit der Grundschule Stadtmitte wurde in diesem Jahr das 120-jährige Jubiläum gefeiert.

Die Sekundarschule III konnte sich als erste Ganztagsschule im Burgenlandkreis etablieren. Die Schule fusionierte 2001 mit der ehemaligen Sekundarschule II und im Jahr 2004 mit der ehemaligen Sekundarschule V.

Die Schule hat sich das Leitbild „ Lernen mit Erfolg- eine Schule zum Wohlfühlen“ gegeben.

 

Seit 2011 trägt die Sekundarschule den Titel „Schule ohne Rassismus- Schule mit Courage“ und konnte diesen bisher verteidigen.

In der Sekundarschule werden im Schuljahr  2018/2019 voraussichtlich 263 Schüler beschult und  entsprechend der Vorausberechnungen im Schuljahr 2023/2024 270 in der Schule lernen.

Nach erfolgter Kostenschätzung ergibt sich für die Sekundarschule III ein Investitionsbedarf in Höhe von 942.000,00 €

Sekundarschule Am Schwanenteich

 

Die Sekundarschule wurde 1975 erbaut. Im Gebäude waren in der Zeit von 1991 bis 2012 sowohl die Grundschule als auch die Sekundarschule untergebracht. Seit 2012 wird das Gebäude ausschließlich als Sekundarschule genutzt. Das Schulgebäude verfügt über eine großzügige Außenanlage mit 4 Pausenhöfen, einem Biotop und Sportanlagen.

 

Die Sekundarschule gehört seit 2006 zum Förderzentrum, so dass die Möglichkeit des gemeinsamen Unterrichts von Schülern mit und ohne Förderbedarf gegeben ist.

2011 wurde die Schülerfirma „headliner S-GmbH“ gegründet und ist seit dem aktiv. Die Schule arbeitet unter dem Motto: “Kompetent ins Berufsleben“ und ist bestrebt, mit den verschiedensten Projekten und Initiativen die Schüler auf die Zeit nach der Schule und das Berufsleben vorzubereiten.

 

Im Schuljahr 2018/2019 besuchen  voraussichtlich 345 Schüler die Schule. Im Ergebnis der Vorausberechnung werden es im Schuljahr 2023/2024 308 sein.

Für die Sekundarschule Am Schwanenteich wurden Investitionskosten in Höhe von

727.000,00 € geschätzt.

 

Als Schulträger der Sekundarschulen kann die Stadt Zeitz die Schulbezirke der beiden Sekundarschulen festlegen.

Die Bestandssicherung beider Sekundarschulen mit dem Einzugsgebiet aus der Stadt Zeitz, einschließlich Ortsteile, ist auf der Grundlage der gegenwärtig gültigen Verordnung zur Schulentwicklungsplanung  nicht gefährdet.

Für beide Sekundarschulen gelten festgelegte Schulbezirke.

Zur Bestandssicherung beider Sekundarschulen ist eine Öffnung der Schulbezirke nicht vorgesehen.

 

Die Stadt Zeitz hat 1993 die Schulträgerschaft der Sekundarschulen vom Landkreis im Rahmen einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung übernommen und wurde zur Absicherung investiver schulbaulicher Maßnahmen als Schulträger und Eigentümer festgeschrieben.

 

Gemäß Schulgesetz LSA § 74a trägt der Landkreis 70 % der anfallenden laufenden Kosten der Schulen.

 

Entsprechend § 65 Schulgesetz LSA ist der Landkreis verpflichtet, die Schulträgerschaft wieder zu übernehmen, wenn eine Gemeinde nicht über die erforderliche Finanz- und Verwaltungskraft verfügt.

 

2006 wurde auf Grund der defizitären Haushaltssituation die Rückübertragung der Sekundarschulen an den Burgenlandkreis thematisiert. Der Stadtrat lehnte den Vorschlag der Verwaltung ab. Gründe dafür waren die damit verbundene Verlagerung der Entscheidungskompetenz zu Schulstandort und Schulbezirken sowie die Aufgabe von Rechten und Pflichten als Schulträger.

 

Die Rückübertragung der Sekundarschulen an den Burgenlandkreis wurde erneut in das Haushaltskonsolidierungskonzept 2018-2026 der Stadt Zeitz aufgenommen und erste Gespräche dazu mit dem Burgenlandkreis auf Verwaltungsebene geführt.

 

In diesem Zusammenhang wird zudem über einen möglichen Standortwechsel der Sekundarschule III beraten, da unterschiedliche Schulformen und Träger in einem Gebäude eine Vielzahl von Hindernissen nach sich ziehen würden.

 

Eine Beschlussvorlage zur Thematik wird nach erfolgter Wirtschaftlichkeitsprüfung als Diskussionsgrundlage eingebracht.

 

  1. Langfristprognose 2024/ 2034

 

3.1.            Grundschulen

 

Da  die Vorausberechnung der Einschulungen auf der Grundlage der 6. regionalisierten Bevölkerungsstatistik bereits im Jahr 2017 um durchschnittlich 5 % von der Prognose abweicht, wurde auch die  Geburtenstatistik in die Langfristprognose einbezogen.

 

Ausgehend von der Langfristprognose im Grundschulbereich ist mit einem Rückgang  der jährlich voraussichtlich schulpflichtig werdenden Kinder und damit auch der Schüler zu rechnen.  Der Rückgang hat sich jedoch im Vergleich zur letzten Prognose relativiert. Nach jetzigem Kenntnisstand werden langfristig gesehen nicht alle noch jetzt bestehenden 7 Grundschulen im Bestand gesichert werden können.

Eine Anpassung der Schulstandorte auf Grund der rückläufigen Bevölkerungszahlen und der Schülerzahlen ist auch für Zeitz langfristig erforderlich.

 

Da für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz im Stadtgebiet und auch im Ortsteil Kayna die Schulbezirke aufgehoben wurden, ist eine Prognose der Schülerzahlen für jede einzelne  Grundschule nicht mehr so detailliert wie bei festgelegten Schulbezirken möglich.

Die Erstaufnahme der Schüler in die Grundschule erfolgt entsprechend dem Wunsch der Eltern auf der Grundlage der Schulbezirksverzichtssatzung der Stadt Zeitz.

 

 

3.2.            Sekundarschulen

 

Die beiden Sekundarschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz können nach jetzigem Kenntnisstand  langfristig im Bestand gesichert werden.

 

Eine detailliertere Prognose kann erst mit einer Entscheidung über die Rückübertragung der Sekundarschulen an den Landkreis formuliert werden.

 

Die wesentlichen Inhalte des Schulentwicklungsplanes werden durch das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie durch die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 vorgegeben. Mit Ausnahme der Sekundarschulen kann der Schulentwicklungsplan nicht zur Haushaltskonsolidierung beitragen, da die Pflichtleistungen zur Sicherstellung des Unterrichtsbetriebes durch die Stadt Zeitz zu erfüllen sind.

 

Eine langfristige Beibehaltung des bisherigen Schulnetzes könnte in einzelnen Objekten zu einer Unterauslastung führen. In Verbindung mit dem hohen Sanierungsbedarf (ohne Berücksichtigung zusätzlicher Kosten für das Vorhalten inklusiver Beschulungsmöglichkeiten an allen Schulen) und den bestehenden Bau- und Sicherheitsmängeln steigt die Gefahr, dass die Pflichtaufgabe - Sicherung der sächlichen Bedingungen für das Schulwesen- in den kommenden Jahren nicht mehr in vollem Umfang erfüllt werden kann.

 

Der Stadteltern- und Stadtschülerrat erhalten die Gelegenheit, sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Schulentwicklungsplanung zu äußern.


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 BERECHNUNGGSMITTELPROGNOSE (56 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 BERECHNUNGSEKMITTELPROGNOSE (118 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2a BERECHNUNGSEKMITTELPROGNOSE (56 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 2b BERECHNUNGSEKMITTELPROGNOSE (118 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 2c BERECHNUNGSEKMITTELPROGNOSE (31 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 3 Übersicht aktueller Sanierungsbedarf an Schulen (62 KB)