Inhalt

Vorlage - VI/STR/OB/0799/18  

Betreff: Vertretung der Stadt Zeitz in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.08.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.09.2018 
43. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/OB/0799/18)

Der Stadtrat entsendet

 

……………………………………………

 

 

bis zum Ende der Wahlperiode der Kommunalvertretung (§ 5 Abs. 4 Verbandssatzung) als Vertreter/in der Stadt Zeitz in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster-Hasselbach/Thierbach.


Gesetzliche Grundlage:

§ 11 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA)

§ 5 Verbandssatzung des AZV Weiße Elster-Hasselbach/Thierbach

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Stadtratsbeschluss vom 17.12.2015

Beschluss-Nr. VI/STR/OB/0287/1712/15

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Punkt 1 des Stadtratsbeschlusses vom 17.12.2015

Beschluss-Nr. VI/STR/OB/0287/1712/15

 

 

Begründung:

 

Die Verbandsversammlung ist neben dem Verbandsgeschäftsführer Organ des Abwasserzweckverbandes.

 

Die Stadt entsendet nach § 11 GKG LSA sowie § 5 Abs. 1 Verbandssatzung einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Die Entsendung erfolgt grundsätzlich für die Dauer der Wahlperiode, § 5 Abs. 3 S. 1 Verbandssatzung. Scheidet ein Vertreter vorzeitig aus dem Amt aus, so ist nach § 5 Abs. 4 Verbandssatzung von dem Mitglied ein anderer Vertreter oder Stellvertreter zu bestimmen.

 

Mit Beschluss vom 17.12.2015 wurde Frau Alida Beyer ab 01.01.2016 als Vertreterin der Stadt Zeitz in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach entsandt.

 

Frau Beyer trat von ihrem Amt zurück, § 33 Abs. 2 KVG LSA.

 

Daher ist ein neuer Vertreter zu bestimmen, der das Amt bis zum Ende der Wahlperiode wahrnimmt.