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Vorlage - VI/STR/40/0813/18  

Betreff: Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung auf dem Produktkonto Kostenerstattung an Freie Träger von Kindertageseinrichtungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
24.09.2018 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
25.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
25.10.2018 
44. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/40/0813/18)

Gemäß § 25 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz beschließt der Stadtrat eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 106.047,89 € für die Erstattung der für den Betrieb der  Kindertageseinrichtungen der Freien Träger in der Stadt Zeitz notwendigen Kosten im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018.

Die Finanzierung erfolgt über Mehreinnahmen aus den Landes- und Kreiszuweisungen für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen gemäß der §§ 11, 12 und 12 a KiFöG LSA.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 105 KVG LSA

§ 25 Hauptsatzung Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Die Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 erfolgte bereits im Zeitraum 15.05.201709.06.2017.

Die Freien Träger der Kindertageseinrichtungen in Zeitz wurden aufgefordert, ihre Mittel für das Haushaltsjahr 2018 anzumelden. Die Planansätze wurden soweit möglich berechnet bzw. sorgfältig geschätzt.

Die Vereinbarungen über die Erstattung der für den Betrieb der Kitas in freier Trägerschaft notwendigen Kosten im Haushaltsjahr 2018 wurden erst im November 2018 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt wurde ersichtlich, dass vor allem die veranschlagten Personalkosten aufgrund einer gestiegenen Kinderzahl aber auch aufgrund der zu planenden Tariferhöhungen nicht ausreichen würden.

Eine Korrektur des Planansatzes war zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr möglich.

 

Mit der Kleinen Novelle des Kinderförderungsgesetzes zum 01.01.2018, die am 27.12.2017 in der Stadtverwaltung vorlag, hat der Landesgesetzgeber die Pauschalen zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung erhöht. Hierdurch konnten auf dem Produktkonto 36510.414200 Landes- und Kreiszuweisungen Mehreinnahmen erzielt werden.

Diese Zuweisungen sind für die Förderung und Betreuung der Kinder in Tageseinrichtungen einzusetzen. Die erhöhten Zuweisungsbeträge sind für die Tariferhöhungen und die gestiegenen Betreuungsbedarfe einzusetzen. Damit können die erhöhten Auszahlungen auf dem Produktkonto 36510.545800 gedeckt werden.


Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

Auszahlungen

(Konto 36510.545800)106.047,89 €

 

 

Die Deckung erfolgt aus:

 

Einzahlungen, Landes- und Kreiszuweisung 

(Konto 36510.414200)106.047,89 €

 

 

  1. Kosten der zu beschließenden Maßnahme:106.047,89 €

 

  1. Maßnahmebezogene Einnahmen:106.047,89 €