Vorlage - VI/STR/20/0823/18
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Gesetzliche Grundlage: | § 100 Abs. 1 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | Keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | Keine |
Begründung:
Die Kommunen haben für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen (§ 100 Abs. KVG LSA).
Die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019 enthält
- die Festsetzung des Haushaltsplanes,
- die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,
- die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen
(Verpflichtungsermächtigungen),
- den Höchstbetrag der Liquiditätskredite.
Der Haushaltsplan ist für die Haushaltswirtschaft der Kommune verbindlich.
Bestandteile des Haushaltsplanes sind:
- der Ergebnisplan, der die geplanten Erträge und Aufwendungen enthält und
- der Finanzplan mit den geplanten Einzahlungen und Auszahlungen.
Darüber hinaus ist der Haushaltsplan in Teilpläne / Teilhaushalte nach der Verwaltungsorganisation der Stadt Zeitz gegliedert.
In den Teilhaushalten erfolgt eine weitere Differenzierung nach Produkten, den Leistungen der Kommune.
Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2019 konnte nicht ausgeglichen werden.
Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf 53.922.600Euro.
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beläuft sich auf 60.577.300 Euro.
Aus diesen Festsetzungen ergibt sich ein Defizit von 6.654.700 Euro.
Da der Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2018 nicht erreicht werden konnte, wurde gemäß § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufgestellt.
Dieses Haushaltskonsolidierungskonzept ist für das Haushaltsjahr 2019 fortzuschreiben.
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf 9.234.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf 13.112.500 Euro.
Zur Finanzierung stehen zweckgebundene Rücklagen
in Höhe von 448.000 Euro
zur Verfügung.
Zur Deckung ist eine Kreditaufnahme für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 3.430.500 Euro
vorgesehen.
Anlagen:
Haushaltssatzung 2019 der Stadt Zeitz
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Gesamtdruckexemplar PDF 09.11.2018 (7690 KB) |