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Vorlage - VI/STR/20/0823/18  

Betreff: Haushaltssatzung 2019 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
24.09.2018 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses abgelehnt   
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
25.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
27.09.2018 
Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.10.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses gemeinsam mit dem Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss abgelehnt   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Stadtrat Zeitz Entscheidung
25.10.2018 
44. Sitzung des Stadtrates Zeitz zurückgezogen  (VI/STR/20/0823/18)
13.11.2018           
19.11.2018 
46. (Sonder-)Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VI/STR/20/0823/18)
Anlagen:
Gesamtdruckexemplar PDF 09.11.2018

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 100 Abs. 1 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

Begründung:

 

Die Kommunen haben für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen (§ 100 Abs. KVG LSA).

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019 enthält

- die Festsetzung des Haushaltsplanes,

- die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,

- die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen

  (Verpflichtungsermächtigungen),

- den Höchstbetrag der Liquiditätskredite.

 

Der Haushaltsplan ist für die Haushaltswirtschaft der Kommune verbindlich.

 

Bestandteile des Haushaltsplanes sind:

- der Ergebnisplan, der die geplanten Erträge und Aufwendungen enthält und

- der Finanzplan mit den geplanten Einzahlungen und Auszahlungen.

 

Darüber hinaus ist der Haushaltsplan in Teilpläne / Teilhaushalte nach der Verwaltungsorganisation der Stadt Zeitz gegliedert.

In den Teilhaushalten erfolgt eine weitere Differenzierung nach Produkten, den Leistungen der Kommune.

 

Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2019 konnte nicht ausgeglichen werden.

 

Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf                 53.922.600Euro.

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beläuft sich auf     60.577.300 Euro.

 

Aus diesen Festsetzungen ergibt sich ein Defizit von      6.654.700  Euro.

 

Da der Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2018 nicht erreicht werden konnte, wurde gemäß § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufgestellt.

Dieses Haushaltskonsolidierungskonzept ist für das Haushaltsjahr 2019 fortzuschreiben.

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf       9.234.000 Euro.

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der                                      

Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf     13.112.500  Euro.

 

Zur Finanzierung stehen zweckgebundene Rücklagen

in Höhe von          448.000  Euro

zur Verfügung.

 

Zur Deckung ist eine Kreditaufnahme für Investitionen und

Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von                                            3.430.500  Euro

vorgesehen.

 


Anlagen:

 

Haushaltssatzung 2019 der Stadt Zeitz

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesamtdruckexemplar PDF 09.11.2018 (7690 KB)