Vorlage - VI/STR/20/0824/18
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungs-konzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2019 bis 2026.
Gesetzliche Grundlage: | § 100 Abs. 3 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | VI/STR/20/0534/0405/17 und VI/STR/20/0612/2610/17 |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Aufgrund der Situation, dass der Haushaltsausgleich zur Haushaltsplanung 2018 nicht erreicht werden konnte, war die Stadt Zeitz verpflichtet, auf Grundlage des § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen.
Dieses Haushaltskonsolidierungskonzept wurde mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2018 beschlossen.
Bis zum Ende des Konsolidierungszeitraums im Jahr 2026 ist das Haushaltskonsolidierungs-konzept jährlich fortzuschreiben.
Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes gliedert sich wie folgt:
- Durchgeführte Konsolidierungsmaßnahmen
- Umsetzungsfähige Konsolidierungsmaßnahmen
- Sonstige Konsolidierungsmaßnahmen
- Maßnahmeprüfung
Der 1. Teil beinhaltet im Wesentlichen die im Jahr 2017 im Maßnahmeplan zur Verbesserung der Liquidität dargestellten Maßnahmen.
Unter Teil 2 werden die Maßnahmen dargestellt, die bereits umgesetzt sind bzw. sich derzeit in der Umsetzung befinden.
Der Teil 3 belegt Maßnahmen, die konsolidierend auf den Haushalt wirken, jedoch nicht mit Haushaltspositionen belegt werden können.
Die im 4. Teil benannten Maßnahmen befinden sich noch in der Prüfung.
In der Anlage 1 der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes sind die Einzelmaßnahmen und deren haushaltsverbessernde Wirkung betragsmäßig dargestellt und die Gesamtverbesserung für den Konsolidierungszeitraum ausgewiesen.
Diese Maßnahmen sind Bestandteil der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2019.
Anlage:
Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2019-2026 der Stadt Zeitz
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Fortschreibung HKK 24.10.2018 (468 KB) |