Vorlage - VI/STR/20/0826/18
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Gesetzliche Grundlage: | § 84 Abs. 2 Pkt. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 20 Abs. 3 Pkt. 1 Hauptsatzung der Stadt Zeitz
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bereits gefasste Beschlüsse: | VI/STR/20/0534/0405/17 und VI/STR/20/0612/2610/17
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Aufgrund der Situation, dass der Haushaltsausgleich zur Haushaltsplanung 2018 nicht erreicht werden konnte, war die Stadt Zeitz verpflichtet, auf Grundlage des § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen.
Dieses Haushaltskonsolidierungskonzept wurde mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2018 beschlossen.
Bis zum Ende des Konsolidierungszeitraums im Jahr 2026 ist das Haushaltskonsolidierungs-konzept jährlich fortzuschreiben.
Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes gliedert sich wie folgt:
- Durchgeführte Konsolidierungsmaßnahmen
- Umsetzungsfähige Konsolidierungsmaßnahmen
- Sonstige Konsolidierungsmaßnahmen
- Maßnahmeprüfung
Der 1. Teil beinhaltet im Wesentlichen die im Jahr 2017 im Maßnahmeplan zur Verbesserung der Liquidität dargestellten Maßnahmen.
Unter Teil 2 werden die Maßnahmen dargestellt, die bereits umgesetzt sind bzw. sich derzeit in der Umsetzung befinden.
Der Teil 3 belegt Maßnahmen, die konsolidierend auf den Haushalt wirken, jedoch nicht mit Haushaltspositionen belegt werden können.
Die im 4. Teil benannten Maßnahmen befinden sich noch in der Prüfung.
In der Anlage 1 der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes sind die Einzelmaßnahmen und deren haushaltsverbessernde Wirkung betragsmäßig dargestellt und die Gesamtverbesserung für den Konsolidierungszeitraum ausgewiesen.
Diese Maßnahmen sind Bestandteil der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2019.
Der Ortschaftsrat berät über die Maßnahmen, die die Ortschaft betreffen und gibt dazu die Stellungnahme zum Protokoll.
Anlagen:
Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2019-2026 der Stadt Zeitz