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Vorlage - VI/STR/OB/0834/18  

Betreff: Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 43. Sitzung des Stadtrates vom 06.09.2018 - Informationsvorlage Beschluss-Nr. VI/STR/10/0803/18, Personalentwicklungskonzept der Stadt Zeitz - 4. Fortschreibung für den Zeitraum 2018 - 2026
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
25.10.2018 
44. Sitzung des Stadtrates Zeitz abgelehnt  (VI/STR/10/0803/18)
Anlagen:
ALL_Stellungnahme_Widerspruch_OB_VI-STR-0803-18_26 09 2018

Der Stadtrat beschließt, dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates vom 06.09.2018 – „Die Fraktion ALL/AfD beantragt die Verweisung der Informationsvorlage Personalentwicklungskonzept zur Beratung in alle Ausschüsse und zur Beschlussfassung in den Stadtrat“ – wird stattgegeben.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 65 Abs. 3, S. 1 KVG LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:

„Die Fraktion ALL/AfD beantragt die Verweisung der Informationsvorlage Personalentwicklungskonzept zur Beratung in alle Ausschüsse und zur Beschlussfassung in den Stadtrat“

StR 06.09.2018

 

Begründung:

 

Der Widerspruch wurde fristgerecht am 20.09.2018, eingegangen im Büro Sitzungsdienst und zugestellt an den Vorsitzenden des Stadtrates am gleichen Tage, eingelegt.

 

Die Begründung des Widerspruchs wurde allen Stadtratsmitgliedern am 21.09.2018 übermittelt. Bitte bringen Sie diese zur Sitzung mit.

 

Die hierauf ergangene Stellungnahme der Fraktion ALL/AfD finden Sie in der Anlage.

 


Anlage:

Stellungnahme zum WS des OB vom 20.09.18 der Fraktion ALL/AfD

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ALL_Stellungnahme_Widerspruch_OB_VI-STR-0803-18_26 09 2018 (460 KB)