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Vorlage - VI/STR/65/0839/18  

Betreff: Widmung einer städtischen Privatfläche zur Gemeindestraße „Parkplatz Baenschstraße 8“ und Widmung einer städtischen Privatfläche zur Gemeindestraße „Verbindungsstraße Messerschmiedestraße-Rossstraße“
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
07.11.2018 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
29.11.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlagen Widmung

Der Hauptausschuss der Stadt Zeitz beschließt, die Widmung der Flächen „Parkplatz Baenschstraße 8“ und „Verbindungsstraße Messerschmiedestraße-Rossstraße“ zu Gemeindestraßen gemäß § 6 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

 

§ 6 StrG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

 

-

aufzuhebende Beschlüsse:

 

-

 

Begründung:

 

Die Widmung ist die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. Sie ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen und wird frühestens zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Die Bekanntmachung der Widmung soll im Michaelboten am 22.12.2018 erfolgen.

 

Der Parkplatz Baenschstraße 8 am Bahnhof wurde nach Erwerb des Grundstückes und Abriss des Gebäudes durch die Stadt Zeitz im Rahmen des Schnittstellenprogramms der NASA als Parkplatz neu errichtet. Neben zwei Fahrgassen mit Umfahrung und einem Gehweg sind 34 PKW-Stellplätze neu hergestellt worden.

Die Stadt Zeitz ist Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Zeitz, Flur 1, Flurstück 258.

 

Die Verbindungsstraße „Messerschmiedestraße – Rossstraße“ wurde nach Erwerb des Grundstückes Messerschmiedestraße 2 und Abriss des Gebäudes durch die Stadt Zeitz

als Anliegerstraße neu errichtet, um die Rossstraße besser an das Straßennetz anzubinden und die Engstelle in der Rossstraße zur Baderstraße für den motorisierten Verkehr sperren zu können. Die Straße besteht aus einer niveaugleichen Fahrbahn mit beidseitigen Rinnen.

Die Stadt Zeitz ist Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Zeitz, Flur 42, Flurstück 458.

 

Durch die Widmung entstehende Rechtsfolgen:

 

-          Entstehung einer öffentliche Straße zum Gemeingebrauch mit Einstufung in eine Straßengruppe und Festlegung von Widmungsbeschränkungen

 

-          Erlaubniserteilung mit Auflagen, Bedingungen und Gebühren bei Nutzung über den Allgemeingebrauch hinaus durch die Gemeinde

 

 

-          Entstehung Beitragsrecht für Ausbaubeiträge, Straßenreinigungsgebühren und andere kommunale Abgaben der Gemeinde

 

-          Verkehrssicherungspflicht durch den Baulastträger Gemeinde

 

 

-          Verkehrsregelungspflicht durch Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde nach StVO

 

-          Bau- und Unterhaltungspflicht durch den Baulastträger Gemeinde

 

 

-          Anbauverbote und Anbaubeschränkungen

 


Anlagen:

- Verfügung Parkplatz Baenschstraße 8

- Lageplan Parkkplatz Baenschstraße 8

- Verfügung Verbindungsstraße Messerschmiedestraße-Rossstraße

- Lageplan Verbindungsstraße Messerschmiedestraße-Rossstraße

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagen Widmung (2416 KB)