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Vorlage - VI/STR/75/0850/18  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
21.11.2018 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage JA EB ABZ - Prüfbericht_2017_EB Abwasser Zeitz
Anlage EB ABZ - EB Abwasser_Prüfbericht RPA 2017

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2017, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2017 des Eigenbetriebes Abwas­ser­beseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der je­weils gültigen Fassung) wie folgt:

 

1               Feststellung des Jahresabschlusses 2017

1.1               Bilanzsumme58.963.563,26 EUR

 

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf:

              - das Anlagevermögen50.829.217,97 EUR

              - das Umlaufvermögen8.132.074,37 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten2.270,92 EUR

 

1.1.2              davon entfallen auf der Passivseite auf:

              - das Eigenkapital5.689.956,59 EUR

              - die Sonderposten13.737.360,96 EUR

              - die empfangenen Ertragszuschüsse14.178.295,57 EUR

              - die Rückstellungen1.709.551,00 EUR

              - die Verbindlichkeiten22.603.399,14 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten1.045.000,00 EUR

 

1.2              Jahresgewinn218.831,26 EUR

 

1.2.1              Summe der Erträge6.261.889,97 EUR

 

1.2.2   Summe der Aufwendungen6.043.058,71 EUR

 

2 Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2017 Entlastung erteilt.

 

3               Verwendung des Jahresgewinns

              - auf neue Rechnung vorzutragen218.831,26 EUR

 


 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 19 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Jahresab­schluss und Lagebericht innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres auf­zustellen und gemäß § 142 KVG LSA durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen.

 

Der Jahresabschluss 2017 wurde vom Betriebsführer des Eigenbetriebes Abwasserbeseiti­gung Zeitz aufgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt bediente sich zur Prüfung des Eigenbetriebes Abwasserbesei­tigung Zeitz eines Wirtschaftsprüfers (§ 142 Abs. 2 KVG LSA) und erteilte aufgrund des Be­schlusses des Betriebsaus­schusses der Stadt Zeitz der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, den Auftrag, den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes Abwasserbe­seitigung Zeitz zu prüfen.

 

Als Anlage erhalten Sie den Prüfbericht der Ebner Stolz GmbH & Co. KG vom 19.09.2018.

Herr Pfleiderer, Wirtschaftsprüfer der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, wird an der Ausschusssitzung teilneh­men und den Prüfbericht erläutern.

 

Nach Einsichtnahme und Analyse des Berichtes der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, zur Prüfung des Jahres­abschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2017 lehnt sich das Rechnungsprüfungsamt dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in Form des Berichtes, der gleichfalls als Anlage ausgereicht wird, an.

 

 


Anlagen:

Prüfbericht vom 19.09.2018 (in Papierform nur für Betriebsausschussmitglieder)

Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.10.2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage JA EB ABZ - Prüfbericht_2017_EB Abwasser Zeitz (865 KB)    
Anlage 2 2 Anlage EB ABZ - EB Abwasser_Prüfbericht RPA 2017 (192 KB)