Vorlage - VI/STR/75/0850/18
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Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2017, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2017 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1 Feststellung des Jahresabschlusses 2017
1.1 Bilanzsumme58.963.563,26 EUR
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf:
- das Anlagevermögen50.829.217,97 EUR
- das Umlaufvermögen8.132.074,37 EUR
- den Rechnungsabgrenzungsposten2.270,92 EUR
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf:
- das Eigenkapital5.689.956,59 EUR
- die Sonderposten13.737.360,96 EUR
- die empfangenen Ertragszuschüsse14.178.295,57 EUR
- die Rückstellungen1.709.551,00 EUR
- die Verbindlichkeiten22.603.399,14 EUR
- den Rechnungsabgrenzungsposten1.045.000,00 EUR
1.2 Jahresgewinn218.831,26 EUR
1.2.1 Summe der Erträge6.261.889,97 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen6.043.058,71 EUR
2 Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2017 Entlastung erteilt.
3 Verwendung des Jahresgewinns
- auf neue Rechnung vorzutragen218.831,26 EUR
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Begründung:
Gemäß § 19 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Jahresabschluss und Lagebericht innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres aufzustellen und gemäß § 142 KVG LSA durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen.
Der Jahresabschluss 2017 wurde vom Betriebsführer des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz aufgestellt.
Das Rechnungsprüfungsamt bediente sich zur Prüfung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz eines Wirtschaftsprüfers (§ 142 Abs. 2 KVG LSA) und erteilte aufgrund des Beschlusses des Betriebsausschusses der Stadt Zeitz der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, den Auftrag, den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz zu prüfen.
Als Anlage erhalten Sie den Prüfbericht der Ebner Stolz GmbH & Co. KG vom 19.09.2018.
Herr Pfleiderer, Wirtschaftsprüfer der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, wird an der Ausschusssitzung teilnehmen und den Prüfbericht erläutern.
Nach Einsichtnahme und Analyse des Berichtes der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2017 lehnt sich das Rechnungsprüfungsamt dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in Form des Berichtes, der gleichfalls als Anlage ausgereicht wird, an.
Anlagen:
Prüfbericht vom 19.09.2018 (in Papierform nur für Betriebsausschussmitglieder)
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.10.2018
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage JA EB ABZ - Prüfbericht_2017_EB Abwasser Zeitz (865 KB) | |||
2 | Anlage EB ABZ - EB Abwasser_Prüfbericht RPA 2017 (192 KB) |