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Vorlage - VI/STR/75/0851/18  

Betreff: Entwicklung der Erträge und Aufwendungen 1. Januar - 30. September 2018 sowie Abwicklung des Vermögensplanes zum 30. September 2018 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Betriebsführer SWZ GmbH
Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Anhörung
21.11.2018 
Sitzung des Betriebsausschusses zur Kenntnis genommen   

 

 

Gemäß § 4 Abs. 5 der Betriebssatzung der Stadt Zeitz für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz wird dem Betriebsausschuss die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen für den Zeitraum 1. Januar - 30. September 2018 vorgelegt sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes zum 30. September 2018 informiert.

 

Dabei wurde der am 26. Oktober 2017 im Stadtrat beschlossene Wirtschaftsplan 2018 (in der Fassung vom 25. September 2017) zeitanteilig zu 75 % in Ansatz gebracht.

 

Im Ergebnis zum 30. September 2018 (Ist) wurden insbesondere in den Positionen Umsatzerlöse, Materialaufwendungen und sonstige betriebliche Aufwendungen kalkulatorisch ermittelte Beträge berücksichtigt. Wesentliche Planabweichungen in der Erfolgsrechnung werden erläutert. In der Darstellung zur Abweichung des Vermögensplanes werden die zurzeit erfassten Werte ausgewiesen.

 

 

 

 

 


 

1.Entwicklung der Erträge und Aufwendungen

 

1.1        Erfolgsplan

 


1.2        Erläuterungen zu den wesentlichen Planabweichungen

Januar bis September 2018

 

Das geplante Periodenergebnis (Erfolgsplan) von 27 TEUR wird um 300 TEUR

(Periodenergebnis 30. September 2018: 327 TEUR) überschritten.

 

Im Folgenden werden wesentliche Planabweichungen erläutert:

 

Pos.TEUR

Nr.

 

1.Umsatzerlöse......................................................-5

 

davon aus:

 

-       höhere Erlöse aus der Schmutzwasserbeseitigung
(auf Grund höherer Mengen)........................................56

 

-       geringeren Erlösen aus der dezentralen Entsorgung
(auf Grund geringerer Mengen) ......................................-7

 

-       geringeren Erlösen aus der Abwassereinleitung und -durchleitung
Umland (AZV Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach,
auf Grund geringerer Mengen)......................................-40

 

 

3.Materialaufwand..................................................106

 

-       geringere Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe...................42

 

davon aus:

 

-       geringeren Stromkosten...........................................30

 

-       geringeren zeitanteiligen Kosten an

Fremdmaterial für das ZKW (Weißkalkhydrat, Eisen-III-Chlorid).............12

 

-       geringere Aufwendungen für bezogene Leistungen.........................64

 

davon aus:

 

-       geringeren zeitanteiligen Fremdleistungen

(Jahreswartungsverträge; geringeren Reparaturaufwand)................135

 

-       höhere Entsorgungs- und Verwertungskosten
von Klärschlamm..............................................-81

 

 

4.Personalaufwand...................................................22

 

-       geringerer Personalaufwand wegen Einsparung durch Nichtgenehmigung
einer Planstelle

 

 

 

 

 

5.Abschreibungen..................................................111

 

-       geringere zeitanteilige Abschreibungen aufgrund geringerer Investitionen
in 2017 und noch nicht fertiggestellter Anlagen im Bau

 

 

6. sonstige betriebliche Aufwendungen..................................54

 

davon aus:

 

-geringeren zeitanteiligen Aufwendungen für
Beratungskosten..............................................47

 

 

Die zum 30. September 2018 noch nicht in Anspruch genommenen Mittel, insbesondere in den bezogenen Leistungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen, werden im letzten Quartal 2018 benötigt.

 

Aufgrund von Investitionen im Zug der Hochwassermaßnahmen entfallen geplante Reparaturen im Mischwassernetz.

 

Aufgrund der nicht vollumfänglich umgesetzten Investitionen in 2017 und der sich noch im Bau befindlichen Investitionen ergeben sich geringere Abschreibungen und Auflösungen der Sonderposten für Investitionszuschüsse für 2018.


2.Abwicklung des Vermögensplanes

 

 


 

 

 

 

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