Inhalt

Vorlage - VI/STR/40/0859/18  

Betreff: Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung der Gewerbesteuerumlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Haushalts- und Rechnungswesen
Bereich Haushalt
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
13.11.2018 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat bewilligt den überplanmäßigen Aufwand / Auszahlung der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 210.605 €.


Gesetzliche Grundlage:

§ 105 KVG LSA

§ 25 Hauptsatzung

der Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Im Haushaltsplan 2018 sind Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 10.600.000 € geplant.

Die darauf zu zahlende Gewerbesteuerumlage ist nach vorgeschriebener Berechnung in Höhe von 936.600 € veranschlagt.

 

Vierteljährlich erfolgt durch das SG Haushalts- und Rechnungswesen, Bereich Steuern die Eilmeldung über die Ist-Einzahlungen der Gewerbesteuer im jeweiligen Quartal an das statistische Landesamt entsprechend der Hebesätze der Stadt Zeitz und der einzelnen Ortschaften.

 

Zum Stand 30.09.2018 betrugen die Gewerbesteuereinzahlungen 7.400.334,21 €, wofür bis zu diesem Zeitpunkt Gewerbesteuerumlagen in Höhe von 688.817 € zu zahlen waren.

 

Darüber hinaus erfolgte im Januar 2018 die Endabrechnung für das Jahr 2017 mit einer Zahlungsforderung in Höhe von 234.727 €.

 

Die Gewerbesteuerumlage für das IV. Quartal wird als Vorauszahlung in Höhe von     223.661 € erhoben. Die Vorauszahlung entspricht der Höhe der Umlage für das III. Quartal.

 

Daraus ergibt sich für das Haushaltsjahr 2018 ein Gesamtauszahlungsbedarf in Höhe von 1.147.205 €.

 

Die Endabrechnung aufgrund der tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2018 erfolgt erst im Februar 2019.

 

Die Deckung dieses überplanmäßigen Bedarfs soll aus dem Planansatz der Kreisumlage bereitgestellt werden. Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Burgenlandkreises wurden die Hebesätze der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018 von 38,32 % auf 36,95 % der Bemessungsgrundlagen gesenkt, so dass geplante Mittel in Höhe von 366.090 € noch verfügbar sind.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Konto

61110.534100 / 734100 Gewerbesteuerumlage Ansatz 2018:936.600 €

Ausgaben per 30.10.2018:923.544 €

üpl. Bedarf: 210.605 €

 

Deckung

 

Konto

61110.537200 / 737200 KreisumlageAnsatz 2018:10.932.700 €

Ausgaben per 31.12.2018:10.566.610 €