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Vorlage - VI/STR/OB/0865/18  

Betreff: Vertretung der Stadt Zeitz im Aufsichtsrat der Stadtwerke Zeitz GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
29.11.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

1.Der Stadtrat benennt

 

 

              Herr / Frau …………………..

 

 

als Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Zeitz GmbH.

 

 

2. Der Stadtrat schlägt den unter Nr. 1 genannten Vertreter der Stadt Zeitz der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Zeitz GmbH zur Wahl in den Aufsichtsrat vor.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 131 Abs. 3 i.V.m. §  47 Abs. 1 KVG LSA

§ 52 Abs. 1 GmbH Gesetz i.V.m. §§ 7 Abs.2, 8 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Zeitz GmbH

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/OB/0015/14

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

 

 

Begründung:

 

Mit Stadtratsbeschluss Nr. VI/STR /OB/0015/14 vom 24.06.2014 wurde

Herr Sven Schulze – Knechtel für die CDU Fraktion der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Zeitz GmbH zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen.

 

Gemäß § 131 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz endet die Vertretung der Kommune in Unternehmen mit ihrem Ausscheiden aus dem Ehrenamt.

 

Herr Sven Schulze- Knechtel hat sein Mandat als Mitglied des Stadtrates zum 31.10.2018 niedergelegt.

 

Nachfolgend muss die Gesellschafterversammlung wegen des vorzeitigen Ausscheidens des Aufsichtsratsmitglieds für die restliche Amtszeit einen neuen Vertreter bestellen

(§ 7 und § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages).

 

Die Benennung des Mitgliedes des Aufsichtsrates der Stadtwerke Zeitz GmbH erfolgt durch den Stadtrat entsprechend der Zugriffsrechte nach § 47 KVG LSA.      

 

Die Fraktion der CDU hat das Vorschlagsrecht.