Vorlage - VI/STR/STR/0872/18
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß KGST die ordnungsgemäße Bemessung von Hausmeisterstellen an den Grundschulen Kayna und Nonnewitz durchzuführen und den Einsatz der Hausmeister entsprechend zu realisieren.
Diese Stellen sind im Personalentwicklungskonzept und somit im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanung 2019 zu berücksichtigen.
Gesetzliche Grundlage: | KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | Keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | Keine |
Begründung:
An den genannten Grundschulen gibt es im Gegensatz zu den anderen Grundschulen der Stadt Zeitz keine Hausmeister.
Vornehmlich hausmeisterliche Tätigkeiten werden nach wie vor von Gemeindearbeitern in den jeweiligen Ortschaften realisiert; und zwar in der Regel einmal wöchentlich.
Dadurch können nur akute, anfallende Arbeiten realisiert werden.
Insgesamt resultiert daraus
- eine durchgehend unzufrieden stellende Situation an den beiden Grundschulen, da Aufgaben/Reparaturen nicht immer zeitnah erfolgen können,
- eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Grundschulen der Stadt Zeitz.
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Stellungnahme Verwaltung (48 KB) |