Vorlage - VI/STR/10/0900/19
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Der Stadtrat beruft
Herrn Dirk G r ä s e l
zum stellvertretenden Stadtwahlleiter.
Gesetzliche Grundlage: | § 9 Abs. 1 i. V. m. §13 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Der bisherige Stadtwahlleiter, Herr Thieme beabsichtigt, zur Kreistagswahl zu kandidieren. Entsprechend § 13 Abs. 2 KWG LSA dürfen Wahlbewerber keine Wahlehrenämter innehaben. Aus diesem Grund nimmt an seiner Stelle die Bürgermeisterin, Frau Weber als Vertreterin im Amt die Stelle des Stadtwahlleiters ein.
Die Funktion des stellvertretenden Stadtwahlleiters ist deshalb neu zu besetzen.
Herr Gräsel war bereits in der Zeit von 1994 bis 2014 stellvertretender Stadtwahlleiter und besitzt als langjähriger Leiter des Wahlbüros die notwendige Erfahrung, um als stellvertretender Stadtwahlleiter tätig zu werden.