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Vorlage - VI/STR/65/0929/19  

Betreff: Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Johannisteich“ in Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
17.04.2019 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
09.05.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
16.05.2019 
50. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VI/STR/65/0929/19)
Anlagen:
scan 18 02 18 2019 13-58-09.800

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Johannisteich“ in Zeitz.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße „Johannisteich“ als Anliegerstraße klassifiziert.       

 

 


Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1 a, 3 und 4 in der zum Zeitpunkt des

Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Da nur die Straßenbeleuchtung erneuert bzw. ergänzt wurde, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Vor der Baumaßnahme befanden sich 5 Leuchten im Johannisteich.

 

Auf Grund des Alters der Erdkabel und im Zuge der Netzentflechtung hat der Energieversorger im Jahr 2018 begonnen, neue Energiekabel zu verlegen. Da das vorhandene  Beleuchtungskabel störanfällig war und bereits mehrfach repariert werden musste, wurden im Zuge der Verlegung der Energiekabel bereits Beleuchtungskabel mitverlegt.

Nach Abschluss der Arbeiten wurde die vorhandene Wandmontage an einem Gebäude zurückgebaut. Daher wurde eine neue LED-Leuchte errichtet und die 4 vorhandenen Masten haben neue und energiesparende LED- Leuchtmittel erhalten. Die Anlieger wurden persönlich oder mit Anliegerinformationsblättern von den bauausführenden Firmen über die Baumaßnahme informiert.

 

Bauzeit: Juli – Oktober 2018

 

Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.

Da die Straße Johannisteich als öffentliche Einrichtung zu klassifizieren ist, die der Erschließung der angrenzenden oder durch private Zuwegung mit ihr verbundenen Grundstücke (Anliegerstraße) zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Absatz 4 Nr. 1 der Satzung.

 

Das Bauprogramm für den Johannisteich sieht mittelfristig den Ausbau der übrigen Teileinrichtungen vor, unter der Voraussetzung der Sicherstellung der finanziellen Mitttel für das Bauvorhaben.


Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

Einnahmen:        

1. Kosten der zu be-                   2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-

    schließenden Maß-                      kosten:     gene Einnahmen:

    nahme:                                          

   lt. Rechnungen:                                                                   Anteil der Beitragspflichtigen:

    18.392,27 €                                 -                            12.874,58

                                                                                     (Anliegerstraße 70 %)


Anlage:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 scan 18 02 18 2019 13-58-09.800 (858 KB)