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Vorlage - VI/STR/40/0933/19  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Kultur und Tourismus
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
21.03.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme von Zuwendungen der Sparkasse Burgenlandkreis in Höhe von 10.000 € für die Kulturförderung 2019 zu.

 

Die Kulturförderung dient der Mitfinanzierung folgender städtischer Projekte:

-          Spielplatzfest im Goethepark

-          Kinderfest im Schlosspark

-          Conversations-philosophische Spaziergänge  (Projektpartner Gartenträume e. V.)

-Herbstmarkt im Schlosspark

-     Heinrich-Schütz-Musikfestival in Zeitz

-     Veranstaltungen im Capitol

-Barockjahr im Schloss Moritzburg Zeitz.


Gesetzliche Grundlage:

§ 99 KVG LSA                       i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014, darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen.

Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 3 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz i. d. F. der 4. Änderung vom 10.10.2016 und der Richtlinie über Spenden, Sponsoring und Werbung in seiner Fassung vom 16.09.2015 der Haupt- und Wirtschaftsausschuss.

 

Mit der Sponsoringvereinbarung zur Kulturförderung der Stadt Zeitz sollen die o. g. Veranstaltungen mitfinanziert werden. Die Sparkasse betreibt hiermit Imagewerbung.