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Vorlage - VI/STR/65/0940/19  

Betreff: Ausbau der Johann-Traugott-Weise-Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
17.04.2019 
Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
09.05.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
16.05.2019 
50. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VI/STR/65/0940/19)
Anlagen:
Anlage J.-T.-Weise-Str

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Johann-Traugott-Weise-Straße in Zeitz.

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, Gehweg auf der                      

Südseite, Begrünung, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Johann-Traugott-Weise-Straße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 


 

Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz  §§ 1 a und 4 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz beabsichtigt die Johann-Traugott-Weise-Straße im Jahr 2019 grundhaft auszubauen.

 

Der Zustand der „äußeren“ Johann-Traugott-Weise-Straße ist derzeit höchst unzureichend. Die Straße ist unbefestigt. Es ist kein Gehweg vorhanden. Bei Niederschlägen wird die Oberfläche auf Grund des Gefälles ausgeschwemmt, so dass Rinnen entstehen. Dies ist für Fußgänger und Fahrzeuge auf Grund der entstehenden Unebenheiten zum Teil gefährlich. Reparaturen haben nur eine kurzfristige Wirkung.

Eine Oberflächenentwässerung ist derzeit nicht vorhanden.

 

Die Maßnahme soll als Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz und den Stadtwerken Zeitz GmbH erfolgen.

 

Durch den geplanten Ausbau erfolgt eine wesentliche Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

 

Im Zuge der Maßnahme wird die Fahrbahn mit einer Breite von 3,00 m bis 4,00 m auf ca. 137 m Länge grundhaft ausgebaut und mit einer Asphaltdecke versehen.

 

Einseitig soll ein Gehweg aus Richtung Weißenfelser Straße linksseitig entstehen. Er wird in einer Breite zwischen 1,15 m und 1,50 m in Betonpflaster errichtet.

Zwischen Fahrbahn und Gehweg wird ein überfahrbarer Rundbord eingebaut.

 

Zur ordnungsgemäßen Entwässerung sind Straßeneinläufe geplant, welche an den neu zu errichtenden Regenwasserkanal angeschlossen werden.

 

Die 2 vorhandenen Standorte der Straßenbeleuchtung werden beibehalten. Die Mastaufsatzleuchten werden durch LED-Leuchten ersetzt.

 

Da infolge der Baumaßnahme derzeit entsiegelte Fläche versiegelt wird, sind Ausgleichsmaßnahmen (Begrünung) gefordert, die aufgrund der vorhandenen geringen Straßenbreite  nicht in der Johann-Traugott Weise-Straße zur Ausführung kommen.

 

Die Realisierung der Baumaßnahme wird mit Zuwendungen des Landkreises: „ Finanzierung des Landkreises von gemeindlichen Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur“ unterstützt. Es ist eine 100 %ige  Förderung des  Kostenanteils der Stadt Zeitz. Der endgültige Fördermittelbescheid liegt noch nicht vor.

 

Baubeginn:            3. Quartal 2019

Fertigstellung:        4. Quartal 2019

 

Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.

 

Da die Johann-Traugott-Weise-Straße als öffentliche Einrichtung zu klassifizieren ist, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten, vor allem der Erschließung des Wohnungebietes mit ca. 16 Eigenheimen dient, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Absatz 4 Nr. 2 der Satzung.

 

Den Beitragspflichtigen und interessierten Bürgern wird das geplante Vorhaben

„Gemeinschaftsbaumaßnahme grundhafter Straßenausbau Johann-Traugott-Weise-Straße“ in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Sie haben die Möglichkeit, sich zu dem geplanten Vorhaben zu äußern.

 

Somit ist das Bauprogramm für die Johann-Taugott-Weise-Straße abgeschlossen

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

Ausgaben

 

1. Kosten der zu be-                         2. jährliche Folge-            3. Maßnahmebezo-

    schließenden Maß-                           kosten:                             gene Einnahmen:

    nahme:

 

lt. Kostenschätzung ca. 179.000 €                                            ca. 69.500 €      

(einschl. Ingenieurleistungen)                                                       Anteil der Beitragspflichtigen        

                                                                                                      nach § 4 Abs. 4 Nr. 2                                                                                                 

 

 

Diese Zahlen sind vorbehaltlich, da sich die genannten Baukosten vorerst auf die Kostenschätzung beziehen. Das heißt, dass bezüglich der Beträge noch Änderungen möglich sind.

 

 

 


Anlage:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage J.-T.-Weise-Str (542 KB)