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Vorlage - VI/STR/65/0941/19  

Betreff: Ausbau des Kirchplatzes im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
17.04.2019 
Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   
Ortschaftsrat Kayna Anhörung
02.05.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
06.05.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
09.05.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
16.05.2019 
50. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VI/STR/65/0941/19)
Anlagen:
Plan Kirchplatz

 

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Kirchplatzes (Straße) im Ortsteil Kayna.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, Gehweg einseitig, Begrünung, Parkflächen und Oberflächenentwässerung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Kirchplatz als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

 


 

 

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz  §§ 1 a, 3 und 4 in der zum Zeitpunkt des

Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz beabsichtigt mit dem grundhaften Ausbau des Kirchplatzes im Jahr 2019 zu beginnen.

 

Der Zustand der Fahrbahn ist derzeit höchst unzureichend. Die Straße ist mit mehrfach reparierter  Asphaltdecke befestigt. Dies ist für Fahrzeuge auf Grund der entstehenden Unebenheiten unbefriedigend. Reparaturen haben nur eine kurzfristige Wirkung.

Der Abschnitt zwischen Bahnhofstraße und Kirchplatz/Barbarossastraße ist unbefestigt.

Der Gehweg ist nicht durchgängig und deshalb insbesondere für Kinder (Weg zur Schule und zum Kindergarten) nicht sicher. Teile des Gehweges wurden in den vergangen Jahren bereits erneuert.

Die Ableitung von Oberflächenwasser ist derzeit unzureichend bzw. nicht vorhanden

 

Die Maßnahme soll als Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem  Abwasserzweckverband

Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach und der MIDEWA GmbH erfolgen.

 

Im Zuge der Maßnahme wird die Fahrbahn mit 4,50 Meter Breite auf ca. 230 m Länge grundhaft ausgebaut und mit einer Asphaltdecke versehen.

 

Einseitig soll ein Gehweg in einer Breite von 1,50 m in Betonpflaster entstehen; im Abschnitt zwischen  Bahnhofstraße und Kirchplatz/Barbarossastraße auf der Westseite und zwischen Barbarossastraße und Pfalzstraße/Frauenleite auf der Nordseite.

 

Der Zugang zur Kirche soll barrierefrei gestaltet werden.

 

Bauseits bedingt müssen Baumfällungen durchgeführt werden. Im Rahmen des Baumschutzes erfolgen die entsprechenden Ersatzpflanzungen.

 

Im Bereich der Turnhalle sollen Querparkplätze und im Abschnitt zwischen Bahnhofstraße und Kirchplatz/Barbarossastraße Längsparkplätze angeordnet werden.

 

Der bereits gepflasterte Platzbereich vor der Mühle bleibt erhalten, es erfolgt lediglich eine Anpassung zwischen dem Platz und der neuen Fahrbahn.

 

Durch den Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach wird der Schmutzwasserkanal sowie ein Teilstück Regenwasserkanal neu errichtet. Zur ordnungsgemäßen Ableitung von Oberflächenwasser sind Straßeneinläufe geplant, welche an den neu zu errichtenden Regenwasserkanal angeschlossen werden.

 

Die Straßenbeleuchtung wurde bereits 2016/2017 erneuert. Diese bleibt erhalten.

Zur Realisierung der Baumaßnahme werden Zuwendungen beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd beantragt. Bei Gewährung dieser Fördermittel erfolgt die Aufteilung zu je 50% auf die Stadt und die Beitragspflichtigen. Auch wird der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt.

 

 

Baubeginn:         voraussichtlich 4. Quartal 2019

Fertigstellung:     voraussichtlich 3. Quartal 2020

 

Den Beitragspflichtigen und interessierten Bürgern wird das geplante Vorhaben

„Gemeinschaftsbaumaßnahme grundhafter Straßenausbau Kirchplatz“ in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Sie haben die Möglichkeit, sich zu dem geplanten Vorhaben zu äußern.

 

Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.

Da der Kirchplatz als Haupterschließungsstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Absatz 4 Nr. 2 der Satzung.

 

Somit ist das Bauprogramm für den Kirchplatz abgeschlossen.


Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

Einnahmen:         €

 

Ausgaben

 

1. Kosten der zu be-                         2. jährliche Folge-             3. Maßnahmebezo-

    schließenden Maß-                           kosten:                             gene Einnahmen:

    nahme:

 

lt. Kostenschätzung ca. 493.000 €                  -                           

(einschl. Ingenieurleistungen)                                                       

 

 

zu 3.  Maßnahmebezogene Einnahmen:

 

umlagefähige Baukosten                                                                217.000 €                                  

(Anteil der Beitragspflichtigen        

 nach § 4 Abs. 4 Nr. 2)                                                                                                                                                                                          

 

abzgl. hälftige Fördermittel                                                             123.000 €

(die Höhe liegt z.Z. noch nicht

vor, wird mit ca. 50 % der Baukosten geschätzt)

 

Anteil der Beitragspflichtigen                                                        94.000 €   

 

Diese Zahlen sind vorbehaltlich, da sich die genannten Baukosten vorerst auf die Kostenschätzung beziehen und die Höhe der gewährten Fördermittel noch nicht bekannt ist. Das heißt, dass bezüglich der Beträge noch Änderungen möglich sind.

 

 


Anlage:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Plan Kirchplatz (726 KB)