Vorlage - VI/STR/65/0942/19
|
|
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der „Loitscher Straße“.
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den Gehweg einseitig, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Loitscher Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.
Gesetzliche Grundlage: | Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1 a und 4 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung
|
bereits gefasste Beschlüsse: | Klassifizierung öffentlicher Straßen – Beschluss-Nr. IV/GWÜ/020/0026/06 des Ortschaftsrates Würchwitz vom 21.11.2006 |
aufzuhebende Beschlüsse: |
keine |
Begründung:
Entsprechend dem Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Zeitz und der damaligen Gemeinde Würchwitz wurde im Jahr 2015 mit der Planung des grundhaften Ausbaues der Loitscher Straße begonnen. Das Ergebnis einer Untersuchung des im Gehweg liegenden Kanals ergab, dass sich dieser in einem sehr maroden und desolaten Zustand befand und ein Neubau erforderlich war. Aus diesem Grund musste die Baumaßnahme in das Jahr 2017 verschoben werden.
Der Zustand der Fahrbahn (Breite von 4,65 m bis 6,00 m) war höchst unzureichend. Die Straße war mit mehrfach reparierter Asphaltdecke befestigt. Dies war für Fahrzeuge auf Grund der entstehenden Unebenheiten unbefriedigend. Reparaturen hatten nur eine kurzfristige Wirkung.
Der Gehweg war nicht durchgängig und nicht mehr verkehrssicher. Teile des Gehweges wurden in den vergangen Jahren bereits erneuert.
Die Ableitung von Oberflächenwasser war unzureichend bzw. nicht vorhanden
Die Maßnahme wurde als Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem Abwasserzweckverband
Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach und den Stadtwerken Zeitz GmbH und seinem Netzbetreiber Redinet Burgenland GmbH durchgeführt.
Vor der Baumaßnahme befanden sich 2 Leuchten in der Loitscher Straße.
Die Beleuchtung war unterdimensioniert und entsprach nicht den anerkannten Regeln der Technik.
Im Zuge der Maßnahme wurde die Fahrbahn in 5,00 Meter Breite auf ca. 300 m Länge abgefräst und mit einer Asphaltdecke versehen. Es wurden 3 Fahrbahneinengungen als geschwindigkeitsmindernde Maßnahme in einer Breite von 1,50 m in Granitkleinpflaster eingebaut, sodass in diesen Bereichen die Fahrbahnbreite nur 3,50 m beträgt.
Auf der Westseite wurde der Gehweg in einer Breite von 1,50 m in Betonpflaster errichtet. Ab Bauanfang wurde die bestehende Gehwegbefestigung aus Betonsteinpflaster für die Verlegung des Beleuchtungskabels in einer Länge von 22,00 m aufgenommen und wieder verlegt.
Durch den Abwasserzweckverband wurde der Mischwasserkanal neu errichtet. Zur ordnungsgemäßen Ableitung von Oberflächenwasser wurden Straßeneinläufe gebaut, welche an den neu errichteten Mischwasserkanal angeschlossen wurden.
Auf Grund des Alters der Erdkabel und im Zuge der Netzentflechtung hat der Energieversorger neue Energiekabel mitverlegt. Im Zuge der Maßnahme erfolgte die Verlegung von Beleuchtungskabel und die Errichtung von 12 neuen LED-Leuchten.
Bauzeit: September 2017 bis April 2018
Den Beitragspflichtigen und interessierten Bürgern wurde das geplante Vorhaben am 09.06.2015 in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Neben Vertretern der Stadtverwaltung war auch das beauftragte Ingenieurbüro anwesend.
Die Realisierung der Baumaßnahme wurde mit Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt. Der geprüfte Schlussverwendungsnachweis des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd i.H.v. 78.963,39 € ging am 23.10.2018 bei der Stadt Zeitz ein. Diese Fördermittel werden hälftig verteilt (50% auf die Stadt Zeitz und 50% auf die Beitragspflichtigen).
Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.
Da die Loitscher Straße als Hauptverkehrsstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Absatz 4 Nr. 3 der Satzung.
Die Kosten der Fahrbahn werden nicht auf die Beitragspflichtigen umgelegt, da es sich hierbei nur um einen bloßen Austausch der Fahrbahndecke handelt.
Somit ist das Bauprogramm für die Loitscher Straße angeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-
schließenden Maß- kosten: gene Einnahmen:
nahme:
lt. Rechnungen: 216.572,86 € -
zu 3. Maßnahmebezogene Einnahmen:
umlagefähige Baukosten 108.286,42 €
- hälftige Fördermittel 39.481,70 €
(50 % von 78.963,39 €)
Anteil der Beitragspflichtigen 68.804,72 €
Anlage:
Lageplan
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | scan 07 03 07 2019 10-36-33.747 (438 KB) |