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Vorlage - VI/STR/65/0946/19  

Betreff: Kleingartenentwicklungskonzept für die Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Zangenberg Anhörung
09.04.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg      
Ortschaftsrat Nonnewitz Anhörung
23.04.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz geändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
17.04.2019 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Theißen Anhörung
30.04.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen abgelehnt   
Ortschaftsrat Geußnitz Anhörung
30.04.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz    
Ortschaftsrat Kayna Anhörung
02.05.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
06.05.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
09.05.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
16.05.2019 
50. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0946/19)

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§§ 6, 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz

 

bereits gefasste Beschlüsse:

20.12.2012 – Erstellung eines Kleingartenentwicklungskonzeptes für die Stadt Zeitz (V/STR/65/0864/12)

07.12.2017 – Vergabe von Planungsleistungen

(VI/STR/65/0639/17)

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

 

Bereits am 20.12.2012 hat der Stadtrat den Beschluss gefasst, ein langfristig orientiertes Kleingartenentwicklungskonzept als Teilkonzept des Stadtentwicklungskonzeptes zu erstellen. Die Notwendigkeit besteht aufgrund des hohen vorhandenen und der Altersstruktur geschuldeten potentiellen Leerstandes in einem Großteil der im Gemeindegebiet befindlichen Kleingartenanlagen. Zudem ist es eine wichtige Grundlage für die städtebaulichen Konzeptionen der Fortschreibung des ISEK und zukünftige Fördermittelbeantragung in der Aufwertung, Umgestaltung und im Rückbau.

Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurde ein Förderantrag bei der Investitionsbank Sachsen- Anhalt im Programm „DEMOGRAPHIE- Wandel gestalten“ gestellt, welcher mit Zuwendungsbescheid vom 21.07.2017 auch bewilligt wurde. Somit sind die Ausgaben für dieses Konzept zu 80% förderfähig.

Der Auftrag zur Erstellung des Kleingartenentwicklungskonzeptes wurde am 14.02.2018 an das Büro für Stadtplanung GbR Dr. Ing. W. Schwerdt vergeben. Das Büro hat in enger Zusammenarbeit mit dem SG Stadtentwicklung sowie dem SG Öffentliches Grün / Baumschutz und dem Regionalverband der Gartenfreunde "Weiße Elster" Zeitz und Umgebung e.V das Kleingartenentwicklungskonzept erarbeitet. Dieses Konzept stellt dar, wie die Kleingartenanlagen im Stadtgebiet zu strukturieren sein werden und welche Nutzungen langfristig gesehen auf den Bestands-Kleingartenflächen stattfinden sollen. Mit dem Kleingartenentwicklungskonzept wird somit im Kontext mit der gesamtstädtischen Entwicklung bis 2035 eine Grundlage für eine geordnete und zeitgemäße Entwicklung der Kleingartenanlagen und eine zielgerichtete Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung und Umgestaltung geschaffen.

Hierfür wurde von dem beauftragten Büro gemeinsam mit den Kleingartenvereinsvorständen und Angestellten der betroffenen Sachgebiete eine umfangreiche Bestandsaufnahme durchgeführt, um Problembereiche innerhalb der Anlagen zu erkennen und im Konzept darstellen zu können. Anschließend wurden die Kleingartenanlagen in fünf Anlagetypen unterteilt – wobei die Indikatoren hierfür die Leerstandsquote, die Altersstruktur, die Flächen- und Spartengröße, der Gesamtzustand und die Lage sind – und für jeden Anlagentyp sind eine Zielstellung und zugehörige Entwicklungsmaßnahmen definiert worden.

 

Um die breite Akzeptanz der Konzeption sicherzustellen, fanden sowohl zum Auftakt als auch im Ergebnis der Analyse und Bewertung sowie zu den vorgeschlagenen künftigen Entwicklungen Anhörungen für sämtliche Kleingartenvereine statt. Hierbei konnten Hinweise oder Änderungswünsche entgegengenommen und hinsichtlich der Aufnahme in das Konzept abgewogen werden.

 

Mit Schreiben vom 24.01.2019 wurden so die Vorstände der betroffenen Kleingartenvereine über den Zwischenstand der Planung für die jeweilige Sparte samt Entwicklungszielstellung mit vorangegangener Analyse und Bewertung des Ist-Zustandes sowie des Kleingartenentwicklungskonzeptes generell in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme gebeten. Insgesamt neun Stellungnahmen sind daraufhin bei der Stadt Zeitz eingegangen und wurden durch das beauftragte Planungsbüro bearbeitet. Es gab ein abschließendes beratendes Gespräch mit dem Vorstand des Regionalverbandes am 07.03.2019.

Im Rahmen der Konzeptumsetzung wird auch zukünftig weiterhin die enge Zusammenarbeit der Stadt Zeitz mit den Kleingartenvereinen notwendig sein, um die Zielsetzungen erreichen zu können.

 

Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, Bewertung durch das beauftragte Büro und Absprache mit dem Regionalverband der Gartenfreunde „Weiße Elster“ Zeitz und Umgebung e.V. sowie den einzelnen Vorsitzenden der Kleingartenvereine werden im Kleingartenentwicklungskonzept textlich beschrieben und als Anlage dazu ist für jede Kleingartenanlage ein Plan beigefügt der den Bestand, die Zielstellung und die dafür notwendigen umzusetzenden Maßnahmen zusammenfasst.

 

Nach nunmehr 15 Jahren der Umsetzung von Maßnahmen im Stadtumbau Ost ist es Zeit für eine erneute Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Dies erfolgt derzeit mit besonderer Priorität der CO2- Reduzierung und Strategien zur Klimafreundlichkeit. Hierbei spielen die Kleingartenanlagen der Stadt Zeitz mit ihren großen Freiflächen eine besondere Rolle.

Der Durchführungszeitraum für die Fortschreibung des ISEK soll 2025 bis 2035 sein. Gefördert wird diese Maßnahme durch das Operationelle Programm für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung des Landes Sachsen – Anhalt 2014 bis 2020 in Verbindung mit Stadtumbaumaßnahmen Programmbereich Aufwertung Programmjahr 2017.

Der Zeitrahmen der Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes orientiert sich an dem des ISEK.

 

Der aktuelle Stand des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist unter dem Link http://www.zeitz.de/de/_detail_page/kleingartenentwicklungskonzept-20025180.html
im Internet sowie im Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 305 oder im Sitzungsdienst der Stadt Zeitz zu den Öffnungszeiten der Kernverwaltung:

Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

(sowie Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung)

einsehbar.