Inhalt

Vorlage - VI/STR/65/0950/19  

Betreff: Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
17.04.2019 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
07.05.2019 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses gemeinsam mit Bildungsausschuss und Bauausschuss ungeändert beschlossen   

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss bewilligt die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 22.000 € für die Gemeinschaftsbaumaßnahme Ausbau Schützenstraße, 1. BA.


Gesetzliche Grundlage:

§ 105 KVG LSA

§ 25 Hauptsatzung Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

1. Im Zuge der Gemeinschaftsbaumaßnahme Kanal- und Straßenbau Schützenstraße 1. BA wurde ein neuer Regenwasserkanal errichtet.

Gemäß § 23 Absatz (5) Straßengesetz LSA hat der Baulastträger der Straße sich an den Kosten der Abwasseranlage zu beteiligen (investive Zuschüsse).

Auszug aus §23 (5) Straßengesetz LSA

Erfolgt eine Straßenentwässerung über eine nicht straßeneigene, von der Gemeinde oder dem Abwasserverband eingerichtete Abwasseranlage, so beteiligt sich der Träger der Straßenbaulast an den Kosten der Herstellung oder Erneuerung dieser Anlage in dem Umfang, wie es der Bau einer eigenen Straßenentwässerung erfordern würde. Der Gemeinde obliegt die schadlose Abführung des Straßenoberflächenwassers.

 

Dieser Anteil beträgt für die Stadt Zeitz 29,58 %  der Herstellungskosten des Regenwasserkanals.

 

Auf Grund der Erweiterung der Baumaßnahme Schützenstraße 1. BA im Bereich des EDEKA-Marktes und der damit verbundenen finanziellen Mehrausgaben reichte der Haushaltsansatz in 2018 nicht aus, den investiven Zuschuss komplett zu begleichen.

Im Haushaltsjahr 2019 werden durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz noch 19.000,00 € in Rechnung gestellt. Diese werden voraussichtlich zum Ende des  2.Quartals 2019 fällig.

 

2. Die Begrünung und Bepflanzung des Straßenbegleitgrünes in der Schützenstraße wurde im Jahr 2016 beauftragt. Bestandteil der Maßnahme ist auch die Fertigstellungspflege der Pflanzungen bis 2019. Diese Arbeiten werden im Oktober 2019 fertiggestellt und können auch erst nach Erbringung der Leistung bezahlt werden. Die Kosten für die Fertigstellungspflege belaufen sich auf 2.713,55 €.

 

3. Per 24.01.2017 erwarb die Stadt Zeitz für die Straßenaufweitung im Bereich Schützenstraße / Pestalozzistraße Teilflächen von Herrn Hermann Schröder. Da der Kaufpreis über 2.500,00 € lag, wurde bereits die Grunderwerbssteuer fällig und beglichen.

Mit Schreiben vom 01.02.2019 teilte das Finanzamt mit, dass auch Vermessungskosten und Katastergebühren als sonstige Leistung der Grunderwerbssteuer unterliegen.

Der tatsächlich gezahlte Kaufpreis und die Vermessungskosten wurden demzufolge aufrechnet. Deshalb hat die Stadt Zeitz noch 198,00 € Grunderwerbssteuer an das Finanzamt zu zahlen.

 

Auf der Investitionsnummer 5410013002 – Stadtumbau Ost-Schützenstraße 1. BA – sind 2019 im städtischen Haushalt keine finanziellen Mittel vorgesehen.

 

Aus diesem Grund ist eine außerplanmäßige Bewilligung i.H.v. 22.000,00 € notwendig.

 

Die Finanzierung des außerplanmäßigen Aufwandes erfolgt aus dem Produktsachkonto 54100.096200 / 5410016012 „DE Ausbau Siedlung Luckenau“ i.H.v. 22.000,00 €.

 

Die beantragten Mittel werden in 2019 noch kassenwirksam.