Vorlage - VI/STR/32/0952/19
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Der Stadtrat beschließt die beigefügte Risikoanalyse und Brandschutzbedarf – Fortschreibung – der Stadt Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: | Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (i.f. BrSchG LSA)
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bereits gefasste Beschlüsse: | Beschluss STR vom 15.05.2014 – V/STR/32/1179/14 Beschluss STR vom 08.09.2016 – VI/STR/32/0408/16 |
aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Die Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren (MindAusrVO-FF) vom 13. Juli 2009 verpflichtet die Gemeinden in seinem § 1 Abs. 3 eine Risikoanalyse durchzuführen und fortzuschreiben, sowie einen Brandschutzbedarfsplan zu beschließen.
Die Stadt Zeitz hat als Träger der Freiwilligen Feuerwehr eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten, die als solche zu betrachten ist, wenn sie die gemäß Risikoanalyse ermittelte notwendige Ausrüstung (Fahrzeug und Gerät) einsatzbereit vorhält sowie die notwendigen Funktionen (Personal) jederzeit besetzen kann. Grundlage hierfür bildet das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen – Anhalt sowie die genannte Mindestausrüstungsverordnung.
Die erste Risikoanalyse wurde 2009 beschlossen und im Jahr 2016 fortgeschrieben. Nunmehr liegt die nächste Fortschreibung derselben vor.
Die Stellungnahme des Burgenlandkreises wurde mit Schreiben vom 01.04.2019 abgefordert und wird nachgereicht, sobald diese vorliegt.
Anlagen:
Risikoanalyse und Brandschutzbedarf - Fortschreibung
Stellungnahme Burgenlandkreis (wird nachgereicht)
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Risikoanalyse Zeitz 2018_Stand 31 03 19 (1534 KB) | |||
2 | Karte Darstellung Flächenabdeckung (7158 KB) |