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Vorlage - VI/STR/40/0961/19  

Betreff: 1. Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Kultur und Tourismus
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
07.05.2019 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses gemeinsam mit Bildungsausschuss und Bauausschuss ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
16.05.2019 
50. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/40/0961/19)
Anlagen:
Änderung Entgeltordnung 403
2019_04_10_Synopse

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz.


Gesetzliche Grundlage:

KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss des Stadtrates VI/STR/40/0669/2604/18

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

Die am 26.04.2018 beschlossene Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz soll mit diesem Beschluss ergänzt werden.

 

zu § 4

Die Personengruppe „Kindergruppe“ wird hinzugefügt, um dem Bildungsauftrag, welchen die Stadt Zeitz besitzt, gerecht zu werden.

 

zu § 5 a)

Durch das Angebot von öffentlichen Sonderführungen und wissenschaftlichen Vorträgen zu besonderen Ereignissen werden mit der Ergänzung neue Tarife einfügt, um die Aufwendungen, welche mit den Führungen und Vorträgen in Zusammenhang stehen, finanziell vergütet zu bekommen. Bisher gab es keinen festgelegten Tarif für öffentliche Sonderführungen, welche z.B. im Rahmen der Schlossweihnacht angeboten werden. Termine für öffentliche Sonderführungen werden vorab publiziert und werden daher von unterschiedlichen Personen als Angebot angenommen. Daher wird hier ein anderer Tarif zugrunde gelegt, als bei gebuchten Führungen durch definierte Reisegruppen. Wissenschaftliche Vorträge wurden bisher kostenfrei angeboten.

Das Entgelt für Reisegruppen wurde bei der Überarbeitung der Entgeltordnung im Jahre 2018 nicht bedacht. Durch die erhöhte Nachfrage von Reiseveranstaltern, die nur das Deutsche Kinderwagenmuseum besuchen möchten, ist die Einführung eines reduzierten Tarifes daher notwendig geworden, um diese auch mit ihren Besuchern begrüßen und binden zu können.

 

zu § 5 b)

Die Einführung der Dauerkarte ist aufgrund der Brückensperrung und der einhergehenden eingeschränkten Zugangsmöglichkeit in den Wintermonaten unumgänglich.

 

zu § 5 b)

Weiterhin soll die Attraktivität des Gartentraumes gesteigert werden, indem Schlossparkführung zu Veranstaltungen bzw. ergänzend zu Trauungen oder für Interessierte, nach Voranmeldung, angeboten werden. Die Einführungen der Entgelte für Schlossparkführungen erfolgt in Anlehnung an die Stadtführungstarife der Tourist-Information Zeitz. Auch hier gilt, dass Termine für öffentliche Schlossparkführungen vorab publiziert und daher von unterschiedlichen Personen als Angebot angenommen werden. Daher wird hier ein anderer Tarif zugrunde gelegt, als bei gebuchten Führungen durch definierte Gruppen.

 


 


Anlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Änderung Entgeltordnung 403 (23 KB)    
Anlage 1 2 2019_04_10_Synopse (37 KB)