Vorlage - VI/STR/20/0970/19
|
|
Der Stadtrat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019.
Gesetzliche Grundlage: | § 103 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt |
|
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
|
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
|
Begründung:
Aufgrund der Rückzahlungsverpflichtungen der Stadt Zeitz zur Gewerbesteuer für die Jahre 2017 und 2018 sowie der für das Jahr 2019 zu erwartenden Mindereinnahmen in Höhe von ca. 3,2 Mio. € hat der Oberbürgermeister am 25.03.2019 eine Haushaltssperre verfügt.
In Folge dieser Haushaltsentwicklung entsteht im Haushaltsjahr 2019 voraussichtlich ein erheblicher Fehlbetrag, so dass unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist.
In Vorbereitung der Nachtragshaushaltssatzung wurden alle Ansätze des Ergebnisplanes hinsichtlich der Sparsamkeit und Realisierbarkeit bzw. Kassenwirksamkeit geprüft und die Haushaltsansätze der investiven Maßnahmen nach deren Fortführung bzw. Baufortschritt aktualisiert.
Das Gesamtdefizit des Ergebnisplanes beläuft sich nunmehr auf 6.815.600 €, das heißt, das ursprüngliche Defizit aus der Haushaltsplanung 2019 erhöht sich um 1.524.000 €.
Im investiven Bereich hat sich eine Verbesserung ergeben. Das Gesamtdefizit beläuft sich von bisher 4.067.800 € auf nunmehr 3.420.400 €.
Dadurch reduziert sich der Kreditbedarf in 2019 auf 3.034.300 € (bisher geplante Kreditsumme 3.619.800 €).
Diese Verbesserung resultiert im Wesentlichen aus der Verschiebung von Maßnahmen aus dem Jahr 2019 in Folgejahre, wodurch sich das Defizit im Jahr 2020 von 1.519.100 € auf nunmehr 2.104.700 € erhöht. Damit erhöht sich der Kreditbedarf im Haushaltsjahr 2020 um 585.600 €.
Anlagen:
1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz
für das Haushaltsjahr 2019
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | NACHTRAG 25 04 2019_N (2650 KB) |