Inhalt

Vorlage - VI/STR/20/0971/19  

Betreff: Anhörung des Ortschaftsrates zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beteiligung einer Ortschaft
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Geußnitz Anhörung
08.05.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz ungeändert beschlossen     
Ortschaftsrat Kayna Anhörung
08.05.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna ungeändert beschlossen     
Ortschaftsrat Luckenau Anhörung
08.05.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen     
Ortschaftsrat Nonnewitz Anhörung
08.05.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen     
Ortschaftsrat Pirkau Anhörung
08.05.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau ungeändert beschlossen     
Ortschaftsrat Theißen Anhörung
08.05.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen     
Ortschaftsrat Würchwitz Anhörung
08.05.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz ungeändert beschlossen     
Ortschaftsrat Zangenberg Anhörung
07.05.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg zur Kenntnis genommen   
08.05.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg      
Anlagen:
Anhörung Theißen gesamt neu
Anhörung_Geußnitz_gesamt
Anhörung_Kayna_gesamt
Anhörung_Luckenau_gesamt
Anhörung_Nonnewitz_gesamt
Anhörung_Pirkau_gesamt
Anhörung_Würchwitz_gesamt
Anhörung_Zangenberg_gesamt

ohne


Gesetzliche Grundlage:

§ 103 Abs.2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

Aufgrund der Rückzahlungsverpflichtungen der Stadt Zeitz zur Gewerbesteuer für die Jahre 2017 und 2018 sowie der für das Jahr 2019 zu erwartenden Mindereinnahmen in Höhe von ca. 3,2 Mio. € hat der Oberbürgermeister am 25.03.2019 eine Haushaltssperre verfügt.

In Folge dieser Haushaltsentwicklung entsteht im Haushaltsjahr 2019 voraussichtlich ein erheblicher Fehlbetrag, so dass unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist.

 

In Vorbereitung der Nachtragshaushaltssatzung wurden alle Ansätze des Ergebnisplanes hinsichtlich der Sparsamkeit und Realisierbarkeit bzw. Kassenwirksamkeit geprüft und die Haushaltsansätze der investiven Maßnahmen nach deren Fortführung bzw. Baufortschritt aktualisiert.

 

Das Gesamtdefizit des Ergebnisplanes beläuft sich nunmehr auf 6.815.600 €, das heißt, das ursprüngliche Defizit aus der Haushaltsplanung 2019 erhöht sich um 1.524.000 €.

 

Im investiven Bereich hat sich eine Verbesserung ergeben. Das Gesamtdefizit beläuft sich von bisher 4.067.800 € auf nunmehr 3.420.400 €.

Dadurch reduziert sich der Kreditbedarf in 2019 auf 3.034.300 € (bisher geplante Kreditsumme 3.619.800 €).

 

Diese Verbesserung resultiert im Wesentlichen aus der Verschiebung von Maßnahmen aus dem Jahr 2019 in Folgejahre, wodurch sich das Defizit im Jahr 2020 von 1.519.100 € auf nunmehr 2.104.700 € erhöht. Damit erhöht sich der Kreditbedarf im Haushaltsjahr 2020 um 585.600 €.


Anlagen:

1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz

    für das Haushaltsjahr 2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anhörung Theißen gesamt neu (363 KB)    
Anlage 2 2 Anhörung_Geußnitz_gesamt (295 KB)    
Anlage 3 3 Anhörung_Kayna_gesamt (303 KB)    
Anlage 4 4 Anhörung_Luckenau_gesamt (298 KB)    
Anlage 5 5 Anhörung_Nonnewitz_gesamt (298 KB)    
Anlage 6 6 Anhörung_Pirkau_gesamt (253 KB)    
Anlage 7 7 Anhörung_Würchwitz_gesamt (292 KB)    
Anlage 8 8 Anhörung_Zangenberg_gesamt (291 KB)