Inhalt

Vorlage - VI/STR/SWL/0976/19  

Betreff: Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Kayna vom 26. Mai 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtwahlleiter
Wahlbüro
Federführend:Stadtwahlleiterin   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
03.07.2019 
Konstituierende Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/SWL/0976/19)

Der Stadtrat trifft nach Ablauf der in § 50 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt bezeichneten Frist durch Beschluss folgende Entscheidung:

 

 

…………………………………………………………………………………………………


Gesetzliche Grundlage:

§ 52 i. V. m. § 50 Kommunalwahlgesetz LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

Am 26.Mai 2019 wurde die Ortschaftsratswahl in Kayna durchgeführt.

 

Die Wahl verlief ordnungsgemäß und ohne Vorkommnisse.

 

Der Wahlausschuss verhandelte am 29. Mai 2019 in öffentlicher Sitzung im Friedenssaal des Rathauses Zeitz und bestätigte einstimmig das Wahlergebnis.

 

Die Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl zum Ortschaftsrat Kayna am 26.Mai 2019 erfolgte im Amtsblatt der Stadt Zeitz am Samstag, dem 15. Juni 2019. Die Einspruchsfrist endete somit am 29. Juni 2019.