Vorlage - VI/STR/SWL/0979/19
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Der Stadtrat trifft nach Ablauf der in § 50 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt bezeichneten Frist durch Beschluss folgende Entscheidung:
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Gesetzliche Grundlage: | § 52 i. V. m. § 50 Kommunalwahlgesetz LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Am 26.Mai 2019 wurde die Ortschaftsratswahl in Pirkau durchgeführt.
Die Wahl verlief ordnungsgemäß und ohne Vorkommnisse.
Der Wahlausschuss verhandelte am 29. Mai 2019 in öffentlicher Sitzung im Friedenssaal des Rathauses Zeitz und bestätigte einstimmig das Wahlergebnis.
Die Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl zum Ortschaftsrat Pirkau am 26.Mai 2019 erfolgte im Amtsblatt der Stadt Zeitz am Samstag, dem 15. Juni 2019. Die Einspruchsfrist endete somit am 29. Juni 2019.