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Vorlage - VI/STR/65/0983/19  

Betreff: Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
19.06.2019 
51. (Sonder-) Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat bewilligt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 33.000 € für den grundhaften Ausbau der äußeren Johann-Traugott-Weise-Straße in Zeitz.


Gesetzliche Grundlage:

§ 105 KVG LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz beabsichtigt, die Johann-Traugott-Weise-Straße zwischen Wohngebiet und Weißenfelser Straße im Jahr 2019 grundhaft auszubauen.

 

Der Zustand der äußeren Johann-Traugott-Weise-Straße ist derzeit höchst unzureichend. Die Straße ist unbefestigt. Bei Niederschlägen wird die Oberfläche auf Grund des Gefälles ausgeschwemmt, so dass Rinnen entstehen.

Dies ist für Fußgänger und Fahrzeuge auf Grund der entstehenden Unebenheiten zum Teil gefährlich. Reparaturen haben nur eine kurzfristige Wirkung.

Eine Oberflächenentwässerung ist derzeit nicht vorhanden.

 

Die Maßnahme soll als Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz erfolgen.

 

Im Zuge der Maßnahme soll die Fahrbahn als Anliegerstraße grundhaft ausgebaut und mit einer Asphaltdecke versehen werden. Einseitig soll ein Gehweg entstehen.

Zur ordnungsgemäßen Entwässerung sind ein Regenwasserkanal und Straßeneinläufe vorgesehen.

 

Aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen für Tiefbauleistungen ist zu erwarten, dass die im Haushalt eingestellten Mittel voraussichtlich für die Auftragsvergabe nicht auskömmlich sind.

 

Die Ausschreibung soll in der 26. Kalenderwoche erfolgen.

 

Die Finanzierung des überplanmäßigen Aufwandes erfolgt aus dem Produktsachkonto 21110.785100, Investitions-Nr. 2111019001 „Brandschutzmaßnahme Grundschule Nonnewitz (Notbeleuchtung)“ i.H.v. 33.000,00 €. Die Maßnahme wurde im Nachtragshaushalt auf notwendige Planungsleistungen in 2019 reduziert und soll in 2020 ganzheitlich realisiert werden.

 

Der städtische Eigenanteil wird über das Förderprogramm „Finanzierung von gemeindlichen Maßnahmen an der Verkehrsinfrastruktur“ gefördert. Der Zuwendungsbescheid vom 20.02.2019 liegt vor.