Vorlage - VI/STR/65/0987/19
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Der Stadtrat beschließt für die Erstellung eines Brandschutz- und Brandmeldekonzeptes für das Schloss Moritzburg aus dem Produktkonto 25200.543112 – Geschäftsaufwendung Sachverständigen-, Gerichts- u. ähnliche Kosten – eine außerplanmäßige Aufwendung für den Haushalt 2019 in Höhe von 50.000,00 €.
Die Maßnahme wird finanziert aus Mehrerträgen aus den Produktkonten:
42424.465100 | Erträge aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen u. Beteiligungen (Gewinnausschüttung Schwimmhalle) | 42.400 € |
54100.432100 | Benutzungsgebühren u. ähnliche Entgelte (Sondernutzungen) | 7.600 € |
Gesetzliche Grundlage: | § 105 KVG LSA Hauptsatzung der Stadt Zeitz
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bereits gefasste Beschlüsse: | -
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aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Im Rahmen einer turnusmäßigen Ortsbegehung im Schloss Moritzburg hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes durch den Brandschutzingenieur der ÖSA Versicherung im Schloss Moritzburg und das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz des BLK, wurden aus Sicht des Versicherers insbesondere im Dachgeschoss des nördlichen, westlichen und südlichen Schlossflügels erhebliche brandschutztechnische Mängel festgestellt.
Bis zur Abstellung dieser Mängel wurde der Stadt Zeitz durch die ÖSA die Feuerversicherung für den Schlosskomplex gekündigt.
Hinsichtlich der Abarbeitung der Mängel behält sich die ÖSA vor, schrittweise den Versicherungsschutz der Stadt Zeitz wieder zu gewähren. Neben der Abstellung bautechnischer Mängel fordert die ÖSA die Erstellung eines Brandschutz- und Brandmeldekonzeptes durch einen autorisierten Fachplaner.
Im Ergebnishaushalt wurden hierfür bisher keine Mittel für die Planungsleistungen der o.g. Konzepte für das Schloss Moritzburg eingeplant. Um den Versicherungsschutz wieder zu erlangen ist es erforderlich, auf dem Produktkonto 25200. 543112 eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung zu stellen.
Die Mittel dafür werden außerplanmäßig aus folgenden Produktkonten bereitgestellt:
42424.465100 | Erträge aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen u. Beteiligungen (Gewinnausschüttung Schwimmhalle) | 42.400 € | |
54100.432100 | Benutzungsgebühren u. ähnliche Entgelte (Sondernutzungen) | 7.600 € | |
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