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Vorlage - VI/STR/OB/0995/19  

Betreff: Vertretung der Stadt Zeitz im Vorstand der Stiftung Seniorenhilfe Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Information
03.07.2019 
Konstituierende Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/OB/0995/19)

Der Stadtrat der Stadt Zeitz entsendet in den Vorstand der Stiftung Seniorenhilfe Zeitz folgende Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode

 

1. (Mitglied des Stadtrates)    ………………………………………….

 

2. (Vertreter örtliche Ärzteschaft)  …………………………………………..

 

3. (Vertreter örtliche Anwaltschaft)  …………………………………………..

 

4. (Persönlichkeit des öffentlichen Lebens) …………………………………………..

 

5. (Persönlichkeit des öffentlichen Lebens)  …………………………………………..

 

6. (Persönlichkeit des öffentlichen Lebens)  …………………………………………..

 

7. (Persönlichkeit des öffentlichen Lebens)  …………………………………………..

 

 

Nachrichtlich:

 

Geborene Mitglieder des Vorstandes sind:

 

1. Oberbürgermeister der Stadt Zeitz oder ein von ihm benannter Vertreter

2. Landrat des Burgenlandkreises oder ein von ihm benannter Vertreter

3. Ortsbürgermeister der Ortschaft Geußnitz oder ein von ihm benannter Vertreter

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 131 Abs. 1 i.V.m. § 47 Abs. 1

Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)

i.V.m. der Satzung der Stiftung Seniorenhilfe

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Die Stiftung „Seniorenhilfe Zeitz“ ist eine selbständige rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts und hat ihren Sitz in Zeitz.

Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe des Stiftungsrechts

 

Zweck der Stiftung ist die

 

a) Altenhilfe

b) Hilfe für Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes auf

    Hilfe anderer angewiesen sind.

c) Behindertenhilfe,

d) Kinder- und Jugendhilfe,

e) Erziehung und Bildung.

 

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

 

a)

Beratung, Betreuung, Pflege, Begleitung , Unterbringung, Beschäftigung,   Versorgung und Erbringung von Dienstleistungsangeboten

 

b)

die Errichtung, Unterhaltung und Leitung von

 

ba) ambulanten, stationären und teilstationären Angeboten der Altenhilfe sowie

      Behindertenhilfe

bb) Wohnangeboten für ältere und/oder hilfsbedürftige sowie behinderte Menschen

bc) Kindertagesstätten.

 

Die Stiftung kann zur Erfüllung der aus den im oben genannten Stiftungszweck resultierenden Aufgaben im dazu erforderlichen Umfang Zweckbetriebe, Hilfsbetriebe oder Hilfspersonen entgeltlich oder unentgeltlich einsetzen, sich an ihnen beteiligen oder Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte wahrnehmen lassen.

 

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.

Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

 

Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stiftenden erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Stiftungsvermögen besteht aus folgenden Vermögensgegenständen:

 

a) In Zeitz aus folgenden bebauten Grundstücken:

 

- Altenburger Straße 3

- Pestalozzistraße 1e

- von-Harnack-Straße 6

- Schützenplatz 22

 

b) In Wildenborn aus folgendem bebauten Grundstück:

 

- Ringweg 8

 

mit sämtlichen aufstehenden Gebäuden sowie dem wesentlichen Bestandteil der Grundstücke, dem jeweils zugehörigen Zubehör, insbesondere Mobiliar, den angesammelten Kapitalien und den ausstehenden Forderungen.

 

Das Stiftungsvermögen beträgt 6,2 Mio €. Das Grundstücksvermögen setzt sich laut Wertungsgutachten der Wibera Frankfurt am Main vom April und Dezember 1991 wie folgt zusammen:

1. Bodenwerte  1,30 Mio €.

2. Gebäudewerte  4,87 Mio €.

 

Die Organe der Stiftung sind

a) der Vorstand

b) der Geschäftsführer

 

Gemäß § 8 der Satzung (Stand 01.10.2012) besteht der Vorstand aus insgesamt zehn Mitgliedern.

 

Drei der Mitglieder sind geborene Mitglieder, und zwar

 

- der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz oder ein von ihm benannter Vertreter

- der Landrat des Burgenlandkreises oder ein von ihm benannter Vertreter

- der Ortsbürgermeister der Gemeinde Geußnitz oder ein von ihm benannter Vertreter.

 

Die übrigen sieben Vorstandsmitglieder beruft der Stadtrat der Stadt Zeitz, und zwar

 

- vier sachkundige Mitglieder des öffentlichen Lebens

- ein Mitglied aus der örtlichen Rechtsanwaltschaft

- ein Mitglied aus der örtlichen Ärzteschaft

- ein Mitglied des Stadtrates der Stadt Zeitz.

 

Eine mehrfache Berufung von Vorstandsmitgliedern ist möglich.

Die Dauer der Mitgliedschaft des Vorstandes erfolgt für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates der Stadt Zeitz.

 

Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen ersten und zweiten Stellvertreter des Vorsitzenden (engerer Vorstand).

Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich und ohne Auftrag von dritter Seite für die Stiftung tätig. Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Vorstandsmitglieder eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe der für die Stadträte der Stadt Zeitz zu zahlenden Aufwandsentschädigung gemäß deren Entschädigungssatzung.