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Vorlage - VI/STR/10/0998/19  

Betreff: Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
03.07.2019 
Konstituierende Sitzung des Stadtrates Zeitz an Amt/Ausschuss verwiesen  (VI/STR/10/0998/19)
Anlagen:
Hauptsatzung 03-07-2019

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Hauptsatzung der Stadt Zeitz gemäß Anlage.


Gesetzliche Grundlage:

§ 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunal-verfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom ….. (GVBl. LSA S. ….)

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Der Stadtrat hat in seiner konstituierenden Sitzung, die Hauptsatzung zu beschließen.

Diese ist in der bisher gültigen Fassung beigefügt.

 

 

 

 

 

 

Anlage:

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hauptsatzung 03-07-2019 (423 KB)