Vorlage - VI/STR/10/0998/19
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Der Stadtrat beschließt die vorliegende Hauptsatzung der Stadt Zeitz gemäß Anlage.
Gesetzliche Grundlage: | § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunal-verfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom ….. (GVBl. LSA S. ….) |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Der Stadtrat hat in seiner konstituierenden Sitzung, die Hauptsatzung zu beschließen.
Diese ist in der bisher gültigen Fassung beigefügt.
Anlage:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Hauptsatzung 03-07-2019 (423 KB) |