Vorlage - VI/STR/10/0999/19
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Der Stadtrat beschließt die vorliegende Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte gemäß Anlage.
Gesetzliche Grundlage: | § 59 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) |
bereits gefasste Beschlüsse: | Keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | Keine |
Begründung:
Der Stadtrat hat in seiner konstituierenden Sitzung, die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung zu beschließen.
Diese sind in der bisher gültigen Fassung beigefügt.
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Geschäftsordnung 03-07-2019 (272 KB) |