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Vorlage - VI/STR/OB/1001/19  

Betreff: Vertretung der Stadt Zeitz im Aufsichtsrat der Stadtwerke Zeitz GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
03.07.2019 
Konstituierende Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/OB/1001/19)

Der Stadtrat der Stadt Zeitz entsendet folgende 6 Vertreter der Stadt Zeitz, vorbehaltlich der Bestellung durch die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Zeitz GmbH, für die Dauer der Wahlperiode in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Zeitz GmbH :

 

 

1. Oberbürgermeister     Herr Christian Thieme

 

2.  Fraktion ………………………………… Frau / Herr ……………………………...

 

3. Fraktion ………………………………… Frau / Herr ……………………………...

 

4. Fraktion ………………………………… Frau / Herr ……………………………...

 

5. Fraktion ………………………………… Frau / Herr ……………………………...

 

6. Fraktion ………………………………… Frau / Herr ……………………………...

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 131 Absatz 1 i.V.m. § 47 Absatz 1

Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG) i.V.m. dem Gesellschaftervertrag der SWZ  GmbH

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz ist Gesellschafterin der Stadtwerke Zeitz GmbH  mit einem prozentualen Geschäftsanteil  von 50 v.H. *.

 

Weitere Gesellschafter sind

 

  • die GELSENWASSER AG mit einem Anteil von 24,5 v. H.
  • die envia Mitteldeutsche Energie AG mit einem Anteil von 24,5 v. H.
  • die Stadtwerke Detmold GmbH mit einem Anteil von 1 v.H.     

 

*Hinweis: Der Anteilskauf der Stadtwerke Detmold ist juristisch noch im Vollzug.

 

Das Stammkapital beträgt EUR 12.500.000,00.

 

 

Gegenstand des Unternehmens sind:

 

- die Beschaffung und Lieferung von Energie und Wasser,

- die Entsorgung von Abwasser,

- die Errichtung und der Betrieb von Anlagen für die öffentliche Versorgung

  mit Energie und Wasser sowie die Entsorgung von Abwasser,

- die Erbringung von Leistungen und Diensten in den Bereichen interner und

  externer Kommunikation

- die Durchführung von damit im Zusammenhang stehenden Bauleistungen,

- der Erwerb, die Pachtung und Verpachtung der hierzu erforderlichen Anlagen,

  Gebäude und Grundstücke sowie

- die mit oben aufgeführten Aktivitäten zusammenhängende Tätigkeiten .  

 

 

Die Organe der Gesellschaft sind:

 

- die Geschäftsführung.

- die Gesellschafterversammlung,

- der Aufsichtsrat.  

 

Nach § 7 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern.

Die Stadt Zeitz benennt 6 Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode.

 

Die GELSENWASSER  AG und die envia Mitteldeutsche Energie AG benennen jeweils 3 Mitglieder (vorbehaltlich der noch ausstehenden Satzungsänderungen im Zusammenhang mit dem Geschäftsanteilsverkauf der Stadtwerke Detmold GmbH).

 

Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder geschieht in der Weise, dass die Gesellschafterversammlung die Mitglieder, den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Gesellschaft benennt.