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Vorlage - VI/STR/OB/1003/19  

Betreff: Vertretung der Stadt Zeitz in der Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
03.07.2019 
Konstituierende Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/OB/1003/19)

Der Stadtrat der Stadt Zeitz entsendet für die Dauer der Wahlperiode in die Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes Weiße Elster

die Vertreter der Stadt Zeitz in der Reihenfolge:

 

 

1. Oberbürgermeister     Herr Christian Thieme

2. Bürgermeisterin          Frau Kathrin Weber

3. Fachbereichsleiter     Theo Immisch

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 54 Abs. 3 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA), § 60 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-

Anhalt (KVG LSA)

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/OB/0617/17

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

 

Der Unterhaltungsverband „Weiße Elster“ ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit Sitz in Zeitz, Lindenallee 20.

 

Er ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz vom 12.02.1991, BGBl. I S. 405 ff. in der zuletzt gültigen Fassung).

 

Gemäß § 54 Abs. 3 des Wassergesetzes für das Land Sachsen- Anhalt (WG LSA) ist die Stadt Zeitz Mitglied im Unterhaltungsverband im jeweiligen Niederschlagsgebiet.

 

Gemäß der Anlage zu § 54 Abs. 1 Satz 1 des WG LSA umfasst das Niederschlagsgebiet des Verbandes (Nr. 28) die Weiße Elster von der Landesgrenze Freistaat Thüringen bis zur Landesgrenze Freistaat Sachsen und Große Schnauder.

 

Der Unterhaltungsverband unterliegt der Rechtsaufsicht durch die zuständige Wasserbehörde.

 

Der Verband hat die Aufgabe, die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung (Erhaltung des ordnungsgemäßen Abflusses, an schiffbaren Gewässern Erhaltung der Schiffbarkeit, die Pflege und Entwicklung der Gewässer) im Verbandsgebiet durchzuführen.

 

Seit dem 01. Januar 2015 hat der Verband auch die Aufgabe gegen Verwaltungskostenerstattung die dem Land Sachsen- Anhalt entstehenden Gewässerunterhaltungskosten für die Gewässer 1. Ordnung über die Verbandsbeiträge miteinzuziehen.

 

Verbandsgeschäftsführerin ist Frau Antje Klenke.

 

Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Vorstand.

 

 

Verbandsversammlung:

 

Nach § 55 WG LSA, Abs. 2 haben die Unterhaltungsverbände Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke in die Verbandsversammlung zu berufen.

 

Die Verbandsversammlung bildet sich aus:

 

sechs ordentlichen Vertretern der Mitgliedsgemeinden und

sechs berufenen Mitgliedern aus den Reihen der Eigentümer.

 

Jedes Mitglied hat eine Stimme.

 

 

Vorstand:

 

Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand. Der Verbandsvorstand  ist ehrenamtlich tätig.

 

 

Mitglieder des Verbandes sind:

 

Nr.

 

1     Gemeinde Elsteraue

2     Stadt Hohenmölsen

3     Stadt Zeitz

4     Stadt Teuchern

5     Verbandsgemeinde Droyßiger – Zeitzer Forst

6     Verbandsgemeinde Wethautal

 

 

Die Verbandsmitglieder entsenden nach der Satzung und den Bestimmungen des § 131 KVG Vertreter in die Verbandsversammlung

 

Erster Vertreter ist der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz, Herr Christian Thieme, kraft seines Amtes.

 

Zweite Vertreterin der Stadt ist die Bürgermeisterin, Frau Kathrin Weber.

 

Weiterer Vertreter ist der Fachbereichsleiter Technisches Zeitz, Herr Theo Immisch.

 


Anlagen: