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Vorlage - VI/STR/OB/1004/19  

Betreff: Vertretung der Stadt Zeitz in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
03.07.2019 
Konstituierende Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/OB/1004/19)

Der Stadtrat der Stadt Zeitz entsendet für die Dauer der Wahlperiode  in die Verbandsversammlung

des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach

 

1. Bürgermeisterin, Frau Kathrin Weber

 

2. Frau / Herr ……………………………

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 11 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit

(GKG LSA);

§ 5 Verbandssatzung des AZV Weiße Elster-Hasselbach/Thierbach

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, er dient dem öffentlichen Wohl und hat die Pflicht, kostendeckend zu arbeiten. Er ist gemeinnützig.

 

Zum 1. Januar 2016 wurde der ehemalige AZV Zeitzer Land in den AZV Weiße Elster-Hasselbach/Thierbach eingegliedert und als separate Abrechnungseinheit geführt.

Die Stadt Zeitz ist somit seit dem 01.01.2016 Verbandsmitglied im Zweckverband „Abwasserzweckverband Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach", Sitz Dr.-Engler-Str. 16,06729 Elsteraue.

 

Der Zweckverband hat die Aufgabe die Abwasserbeseitigungsverpflichtung für das Verbandsgebiet zu erfüllen. Abwasser im Sinne dieser Aufgabe ist Schmutzwasser und Niederschlagswasser im Sinne des Wassergesetzes Sachsen-Anhalt.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat der Verband die Pflicht zur Planung, Errichtung oder vertraglichen Nutzungssicherung von Verbindungssammlern, Kläreinrichtungen und Ortsnetzen sowie ihres Be-triebes und ihrer Unterhaltung. Die näheren Einzelheiten werden in der Abwasserbeseitigungssatzung geregelt.

 

Jedes Verbandsmitglied bringt die öffentlichen Abwasseranlagen in den Zweckverband ein. Diese gelten als mit der Gründung des Zweckverbandes als übertragen.

 

Mitglieder des Zweckverbandes sind :

die Gemeinde Elsteraue und

die Verbandsgemeinde Droyßiger- Zeitzer Forst für ihre Mitgliedsgemein-den Droyßig, Gutenborn, Kretzschau, Schnaudertal und Wetterzeube.

Mit Eingliederung des Abwasserzweckverbandes Zeitzer Land zum 01.01.2016 umfasst das Entsorgungsgebiet 2 auch das Gebiet der Stadt Zeitz, mit den Ortschaften Geußnitz, und seinen Ortsteilen, Kayna mit seinen Ortsteilen und Würchwitz mit seinen Ortsteilen sowie

für die Mitgliedsgemeinde Gutenborn mit den Ortsteilen Droßdorf, Kuhndorf, Frauenhain, Rippicha, Röden und Zetschdorf.

 

Organe sind der Verbandsgeschäftsführer und die Verbandsversammlung .

 

Die Stadt Zeitz entsendet nach § 11 GKG LSA sowie § 5 Abs. 1 VS einen Vertreter und einen weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung.

Die Entsendung erfolgt grundsätzlich für die Dauer der Wahlperiode, § 5 Abs. 3 S. 1 Verbandssatzung (VS).

 


Anlagen: