Vorlage - VII/STR/75/0009/19
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Gemäß § 4 Abs. 5 der Betriebssatzung der Stadt Zeitz für den Eigenbetrieb Abwasserbesei-tigung Zeitz wird dem Betriebsausschuss die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen für den Zeitraum 1. Januar - 30. Juni 2019 vorgelegt sowie über die Abwicklung des Vermö-gensplanes zum 30. Juni 2019 informiert.
Dabei wurde der am 25. Oktober 2018 im Stadtrat beschlossene Wirtschaftsplan 2019 (in der Fassung vom 14. September 2018) zeitanteilig zu 50 % in Ansatz gebracht.
Im Ergebnis zum 30. Juni 2019 (Ist) wurden insbesondere in den Positionen Umsatzerlöse, Materialaufwendungen und sonstige betriebliche Aufwendungen kalkulatorisch ermittelte Be-träge berücksichtigt. Wesentliche Planabweichungen in der Erfolgsrechnung werden erläu-tert. In der Darstellung zur Abweichung des Vermögensplanes werden die zurzeit erfassten Werte ausgewiesen.