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Vorlage - VII/STR/BM/0020/19  

Betreff: Änderung Beschluss - Teilabbruch mit anschließender Modernisierung und energetische Sanierung der Grundschule Zeitz-Ost, Gustav-Mahler-Straße 14, 06712 Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeister
Fachbereich Soziales Zeitz
Fachbereich Soziales Zeitz
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
28.08.2019 
2. (Sonder)-Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VII/STR/BM/0020/19)
Anlagen:
STZ-008 26-001 Rev.1 Grundriss Kellergeschoss
STZ-008 26-002 Rev.1 Grundriss Erdgeschoss
STZ-008 26-003 Rev.1 Grundriss 1. Obergeschoss
5.STZ-008 26-025 Ansichten N-O und S-W

Der Beschluss des Stadtrates vom 21.06.2018 wird dahingehend geändert, dass der Stadtrat nunmehr die bauliche Verkleinerung des Schulgebäudes unter Erhaltung der Giebelräume im Südflügel durch den zusätzlichen Abbruch des 2. OG im gesamten verbleibenden Schulgebäude, sodass Südflügel und Verbinder insgesamt nur noch aus EG und 1. OG bestehen, befürwortet.

 


Gesetzliche Grundlage:

-

 

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/40/0761/18

vom 21.06.2018

 

aufzuhebende Beschlüsse:

VI/STR/40/0761/18

 

 

Begründung:

 

Am 21.06.2018 beschloss der Stadtrat im Beschluss Nr. VI/STR/40/0761/18, am

Projekt Teilabbruch mit anschließender Modernisierung und energetische Sanierung der Grundschule Zeitz-Ost, Gustav-Mahler-Straße 14, 06712 Zeitz festzuhalten und favorisiert zur Erhaltung der Förderfähigkeit die Variante 2a wie folgt:

 

Das Schulgebäude wird baulich verkleinert, um damit der beantragten Schüleranzahl zu entsprechen. Die Verkleinerung erfolgt durch die bauliche Trennung von 6 Klassenräumen an den Giebelseiten des Südflügels, dass eine Nutzung ausgeschlossen ist. Ein Abbruch der 6 Klassenräume soll jedoch nicht erfolgen. Sollte das Landesverwaltungsamt der Variante 2a die Zustimmung versagen, ist der Vorgang dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Diesen Beschluss setzte die Verwaltung um und reichte entsprechend angepasste Planungsunterlagen beim Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt (i. f. LVwA) zur Prüfung ein. Am 25.07.2019 erhielt die Stadt Zeitz nunmehr ein Anhörungsschreiben vom LVwA, in dem mitgeteilt wurde, dass aufgrund der nach wie vor zu großen Fläche und der sich daraus ergebenden unwirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel ein Widerruf des Zuwendungsbescheides vom 27.11.2017 in Erwägung gezogen werde. Die Stadt Zeitz erhalte Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30.08.2019.

 

Am 31.07.2019 wurde in einem Arbeitsgespräch mit den Entscheidungsträgern beim LVwA, nochmals besprochen, auf welche Weise – trotz Anhörungsschreiben – die Förderfähigkeit des Vorhabens erreicht werden könne. Neben dem Weg, der bereits durch den Stadtrat abgelehnt wurde, nämlich die Schülerzahl in der Schule zu erhöhen, bliebe nur der Weg die  durch Schule und Hort zu nutzende Fläche im Gebäude zu verringern, um ein besseres Nutzungsverhältnis zwischen Quadratmetern und Schülerzahl zu erreichen.

 

Aufgrund des mit dem Beschluss vom 21.06.2018 klar definierten Auftrags des Stadtrates, wonach dieser noch einmal in die Planungen einbezogen werden möchte, wenn das Landesverwaltungsamt signalisiert, der dort bevorzugten Variante 2a nicht zuzustimmen, soll ein neuer Beschluss des Stadtrates in der skizzierten Form herbeigeführt werden.

 

Das BLSA, welches für die baufachliche Prüfung der Unterlagen zuständig ist, hat für die Frage der Angemessenheit der Flächennutzung, wofür keine gesetzlichen Vorgaben existieren, verschiedene Sanierungsvorhaben an Schulen gleichen oder ähnlichen DDR-Bautyps herangezogen und folgende vergleichende Betrachtung aufgestellt:

 

Objekt

NUF (Nutzfläche)

Schüler

/Schüler

1

GS-ZZ-Ost aktuelle Planung

2.980,50 m²

145 +100 = 245

12,16

2

GS/ Erfurt TS 69

2.432,04 m²

445

5,47

3

SekS/ Erfurt T 66

2.523,00 m²

368

6,86

4

GS/ TS 66

4.249,97 m²

600

7,08

5

BKI Regelschule Bj. 1976

3.196,00 m²

504

6,34

 

Das bedeutet daher, dass neue Überlegungen zur Reduzierung der Nutzungsfläche dazu führen sollten, dass die dann zur Nutzung von Schule und Hort zur Verfügung stehende Fläche sich an die dortigen Werte, also zwischen 5,47 und 7,08 Schüler/m² NUF mindestens annähert.

 

Das ist erfolgt. Im Nachgang zu dem o. g. Arbeitsgespräch wurden neue Überlegungen angestrengt, wie dieser Wert, ohne tatsächlichem Verlust an Nutzungsfläche erreicht werden kann. Das kann nur dadurch erfolgen, dass Flächen nunmehr (im Vergleich zur vorherigen Planung) durch Schule und Hort gemeinsam genutzt werden sollen und einzelne Räume zudem eine doppelte Nutzung erhalten werden. Das betrifft zum Beispiel Speiseraum und Aula. Auch wurde eingeschätzt, im Zuge der zunehmenden Digitalisierung im Schulbereich kein eigens eingerichtetes Computerkabinett vorzuhalten, da die Ausstattung der Schulen in dem Bereich immer weiter voranschreitet und die Möglichkeiten digital zu arbeiten, im Klassenraum geschaffen werden.

Durch die Doppelnutzung (siehe Planungsunterlagen in der Anlage) einiger Räume wurde somit erreicht, dass das gesamte 2. OG freigelenkt werden konnte und somit die Schule in Zukunft nur noch 2-geschossig (Erdgeschoss und 1. OG) bestehen soll. Damit erreichen wir, ausgehend von der Berechnung des BLSA einen Flächenindex von 7,72 m²/Schüler und liegen dann nur 0,64 m²/Schüler über den vom BLSA zum Vergleich herangezogenen Sanierungsvorhaben.

Diese neue Raumverteilung inklusive des Wegfalls des 2. OG wurde selbstverständlich bereits mit der Schulleitung und dem Jugendamt des BLK, welches für die Betriebserlaubnis des Hortes zuständig ist, besprochen. Beide haben Ihre Zustimmung zu einer solchen Raumaufteilung und Planung gegeben und hoffen damit nunmehr auch die Zustimmung und damit dem endgültigen Bescheid des Fördermittelgebers LVwA zu erhalten.

 

 


4  Anlagen

Anlagen:  
  Nr. Name