Vorlage - VII/STR/65/0035/19
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Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Humboldtstraße mit Abschnittsbildung zwischen Steinsgraben und Robert-Koch-Straße.
Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Erneuerung der Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung sowie den grundhaften Ausbau des Gehweges (Westseite).
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Humboldtstraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Gesetzliche Grundlage: | Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunal-verfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbau-beiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1 a, 3 und 4, in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung
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bereits gefasste Beschlüsse: | keine
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über ein Teilstück der Humboldtstraße vom Steinsgraben bis Robert-Koch-Straße und es ist eine Abschnittsbildung vorzunehmen.
Da nur die Einrichtung der Oberflächenentwässerung und teilweise des Gehweges erneuert werden, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.
Im Zuge der Eigenkontrolluntersuchung entsprechend DWA-A 147 ist die Stadtwerke Zeitz GmbH als Betriebsführer des Eigenbetriebes Abwasser Zeitz verpflichtet, jährlich dementsprechende Kanalnetzuntersuchungen durchzuführen. Im Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass in der Humboldtstraße aufgrund des sich darstellenden Kanalzustandes ein dringlicher Handlungsbedarf bestand, um die schadlose Sammlung und Ableitung des hier anfallenden Schmutzwassers und Oberflächenwassers auch weiterhin gewährleisten zu können.
Der betreffende Mischwasserkanal befindet sich in der Straße Humboldtstraße und aufgrund des baulichen Zustandes erfolgte seitens des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz die Entscheidung zur Erneuerung des Kanals. Die Straßenoberfläche wird nach Beendigung der Kanalbauarbeiten wieder hergestellt. Diese besteht aus Schlackepflaster in der Fahrbahn und aus Mosaikpflaster in den Gehwegbereichen.
Der Gehweg von der Flur 44-1993/326 westseitig (Parkplatz Am Steinsgraben) bis Anfang Grundstücksgrenze Humboldtstraße 6 (Flur 6, Flurstück 10/10) wird dabei in Betonsteinpflaster im Auftrag der Stadt Zeitz erneuert. Der restliche Teil des Gehwegabschnittes bis zur Robert-Koch-Straße wird genau wie auf der gegenüberliegenden Seite in den ursprünglichen Zustand – also Mosaikpflaster – versetzt.
Aufgrund der Haushaltslage der Stadt Zeitz konnte der Auftrag für das Teilstück bis zur Robert-Koch-Straße zur Erneuerung des Gehweges mit Betonsteinpflaster nicht ausgelöst werden, jedoch wird dieser Gehwegabschnitt mit in die Haushaltsplanung aufgenommen, sodass mittelfristig ein Ausbau dieses Teilabschnittes vorbehaltlich der Finanzierung geplant ist.
Das Bauprogramm für die gesamte Humboldtstraße bis Bornpromenade sieht eine Erneuerung des Kanalsystems einschließlich der Oberflächenentwässerung seitens des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz bis 2021 vor. Mittelfristig und unter Voraussetzung der Sicherstellung der finanziellen Mittel wird die Stadt Zeitz mit dem Gehwegneubau fortfahren.
Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig. Da die Humboldtstraße als Haupterschließungsstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 Straßenausbaubeitragssatzung.
Es werden die Kosten der Erneuerung der Oberflächenentwässerung umgelegt und der Gehwegneubau bei Fertigstellung bis Robert-Koch-Straße.
Abschnittsanfang: Einmündung Steinsgraben Flurstück 1993/326 der Flur 44,
Gemarkung Zeitz
Abschnittsende: Robert-Koch-Straße Flurstück 485/10 der Flur 6, Gemarkung Zeitz
Bauzeit: 02.05.2019 bis 22.11.2019 (Oberflächenentwässerung/Teilstück Gehweg)
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
1. Kosten der zu be- schließenden Maß- nahme:
| 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezogene kosten: Einnahmen: siehe unten |
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ca. 178.300,00 €
(einschl. Ingenieurleistungen) | - |
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zu 3. Maßnahmebezogene Einnahmen: 50%
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Anteil der Beitragspflichtigen |
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nach § 4 Abs.4 Nr. 1 der Straßenausbaubeitragsatzung 89.150,00 € |
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Diese Zahlen sind vorbehaltlich, da sich die genannten Baukosten vorerst auf die Kostenschätzung beziehen. Das heißt, dass bezüglich der Beträge noch Änderungen möglich sind. |
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Anlage:
Lageplan
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1 | Lageplan zur Vorlage (453 KB) |