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Vorlage - VII/STR/OB/0039/19  

Betreff: Erstellung einer Homepage für die Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
15.10.2019 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.10.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtrat Zeitz Entscheidung
24.10.2019 
4. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VII/STR/OB/0039/19)

Der Beschluss des Stadtrates vom 16.05.2019 wird dahingehend geändert, dass der Stadtrat nunmehr die Neuausrichtung der Homepage für die Stadt Zeitz ohne den Einsatz von Fördermitteln befürwortet.

 

 

 


Gesetzliche Grundlage:

keine

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/OB/0960/19 vom 16.05.2019

aufzuhebende Beschlüsse:

VI/STR/OB/0960/19 vom 16.05.2019

 

Vorwort

 

Die Stadtverwaltung möchte für die Stadt Zeitz eine neue, moderne und bürgerfreundliche Webpräsenz gestalten, um einerseits eine zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit gewährleisten zu können und andererseits den Anforderungen an die voranschreitende Digitalisierung gewachsen zu sein sowie die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

 

Das Projekt „Neuausrichtung der Webpräsenz der Region Zeitz“ sollte zuletzt 2019 mit Mitteln aus dem Förderprogramm „Sachsen-Anhalt Regio“ realisiert werden, da die Stadtverwaltung sich gute Chancen auf eine Förderzusage ausgerechnet hatte.

Aufgrund der nach Hinweis des Fördermittelgebers letztlich geringen Erfolgsaussichten hat die Stadtverwaltung den Förderantrag auf dessen Anraten zurückgezogen. Damit wurde sich die Option offen gehalten, den Fördermittelantrag 2020 erneut stellen zu können.

 

Im Sinne des verantwortungsbewussten Umgangs mit öffentlichen Geldern war die Realisierung der neuen Webpräsenz mithilfe von Fördermitteln bisher die Variante, welche zu bevorzugen gewesen ist.

Nunmehr ist es unter Betrachtung der aufgewandten Ressourcen sowie des mit einer Förderung in Verbindung stehenden Aufwands weder wirtschaftlich noch zielführend, 2020 erneut einen Fördermittelantrag zu stellen, zumal  dieser erneut abgelehnt werden könnte.

 

Es gibt bundesweit kein Fördermittelprogramm, welches direkt auf die Förderung einer kommunalen Webpräsenz ausgerichtet ist.

Da es zudem neben „Sachsen-Anhalt Regio“ kein anderes Fördermittelprogramm gibt, welches eine Co-Finanzierung für kommunale Homepages gewährleistet, sind aus Sicht der Stadtverwaltung alle Möglichkeiten einer alternativen Finanzmittelbeschaffung erschöpft. Folglich müsste die neue Homepage aus Eigenmitteln finanziert werden.

 

Begründung

 

Im regionalen Wettbewerb mit anderen Kommunen steht Zeitz unter besonderem Druck.

Dies ergibt sich u.a. aufgrund ungenügend vermarkteter städtebaulicher und kulturhistorischer Merkmale. Auch die derzeitige Webpräsenz trägt dazu bei.

 

Von Seiten des Fördermittelgebers ist bekannt, dass dieser hohe Anforderungen an eine neue Webpräsenz knüpft. Eine Förderung hätte nur Aussicht auf Erfolg, wenn eine neue Homepage für die „Region Zeitz“ im Sinne des Strukturwandels Braunkohle wirkt.

Daraus ergäbe sich beispielsweise die Notwendigkeit einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit und Abstimmung mit den Gemeinden Elsteraue, Hohenmölsen,  Teuchern, Lützen, dem Burgenlandkreis und dem Fördermittelgeber selbst.

 

Unter eingehender Betrachtung des mit dieser umfassenden Koordinierungsarbeit verbundenen Zeit-, Personal- und Geldbedarfs ist fraglich, inwiefern ein neuer Fördermittelantrag wirtschaftlich ist.

 

Problematisch ist zudem, dass der Strukturwandel über die Interkommunale Arbeitsgruppe (IKA) koordiniert wird, welche in der Verantwortung des Burgenlandkreises liegt. Der Burgenlandkreis stellt somit den Knoten- und Drehpunkt des Themas dar.

Vor diesem Hintergrund wäre es äußerst schwierig, als regionaler Akteur ein von Fördermittelgeber gefordertes Landesinteresse nachzuweisen, auch da alle Stellen und Mittel, die den Strukturwandel behandeln, beim Burgenlandkreis angesiedelt sind. Es ist zudem nicht abschätzbar, wie Kreistag und Landkreis reagieren würden, wenn Zeitz in einem Thema in deren Verantwortung einen Alleingang anstrebt.

 

Hinzu kommt, dass bis zur Fertigstellung des Projektes allein aufgrund der Bearbeitungszeit des Fördermittelantrags mit einem Zeitverlust von mindestens neun Monaten zu rechnen ist. Ein Zeitraum, in dem Städte, die ihre herausragenden Merkmale derzeit öffentlichkeitswirksam im Internet vermarkten können, einen deutlichen Wettbewerbsvorteil hätten.

 

Problematisch ist zudem, dass das Land Sachsen-Anhalt angekündigt hat, ab Jahresanfang 2020 kommunale Webseiten auf die Einhaltung von Vorschriften zur Barrierefreiheit und zum Datenschutz zu kontrollieren.

Beides kann die derzeitige städtische Webseite technisch nicht leisten. Technische Anpassungen sieht der Dienstleister in Zukunft an der aktuellen Webpräsenz nicht mehr vor. Es handelt sich um ein „Auslaufmodell“, sodass bestehende Mängel nicht mehr beseitigt werden.

Als Kommune ist die Stadt Zeitz dazu verpflichtet, neue gesetzliche Regelungen zur Barrierefreiheit und zum Datenschutz einzuhalten. Demnach wird die zügige Umsetzung einer neuen Homepage für die Stadt Zeitz zur Pflichtaufgabe und damit unabweisbar.

 

Aufgrund der beschriebenen juristischen und zeitlichen Handlungserfordernisse sowie aus finanzieller und personeller Sicht ist es wirtschaftlicher und effektiver, die neue Homepage vollständig mit Eigenmitteln zu realisieren als erneut eine Fördermöglichkeit zu suchen.

 

Umsetzung

 

Aufgrund fehlender personeller und technischer Ressourcen sowie der erforderlichen Fachkenntnis innerhalb der Stadtverwaltung soll die technische Umsetzung der neuen Homepage durch einen externen Dienstleister erfolgen. Zu diesem Zwecke soll die Maßnahme im Jahr 2020 öffentlich ausgeschrieben werden.

 

Dieser externe Dienstleister soll nach der technischen Umsetzung auch die technische Betreuung in den Folgejahren übernehmen.

 

Die redaktionelle Umsetzung der neuen Homepage wird in Kooperation mit dem Dienstleister durch die Stadtverwaltung selbst umgesetzt.

 

Haushaltstechnische Betrachtung

 

Der Grundsatzbeschluss vom 16.05.2019 sah in 2019 und 2020 jeweils Eigenmittel in Höhe von 10.000,00 €, insgesamt somit 20.000 € Eigenmittel für die Realisierung der neuen Homepage der Stadt Zeitz vor. Die für 2019 eingestellten Eigenmittel wurden aufgrund der unterbliebenen Förderung nicht abgerufen.

 

Der Gesamtbedarf an Eigenmitteln erhöht sich somit um 30.000 €.

Da diese Summe jedoch für eine Investition im Sinne der KomHVO LSA genutzt wird, finden diese Mittel im Ergebnisplan 2020 keine Berücksichtigung.

 

r die Finanzierung der geplanten Investition sollen im Haushaltsplan 2020 insgesamt 50.000,00 € im Produktkonto 11180.783100 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen) bereitgestellt werden.

 

Kostenbetrachtung

 

Nach sorgfältiger Abwägung ist für die Neuausrichtung der Homepage der Stadt Zeitz von einem Gesamtmittelbedarf in Höhe von 50.000 € auszugehen.

Dies bedeutet gegenüber der Realisierung einer Homepage für die „Region Zeitz“, also in Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden, eine Minderbedarf von ca. 50.000 €.

 

 

Geplanter zeitlicher Ablauf

 

Kalenderjahr 2020

1. Quartal Abstimmung der Konzeption der neuen Homepage und Auftragsvergabe

2. Quartal  Start der Umsetzung der neuen Webpräsenz

2. / 3. Quartal Technische Umsetzung und Einarbeitung der Inhalte (Texte, Fotos) in die neue Webpräsenz

4. Quartal Anwenderschulungen und Schlussabrechnung