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Vorlage - VII/STR/75/0042/19  

Betreff: Wirtschaftsplan 2020 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
23.10.2019 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
24.10.2019 
4. Sitzung des Stadtrates Zeitz an Amt/Ausschuss verwiesen  (VII/STR/75/0042/19)
Anlagen:
EB Abwasser ZZ - WP 2020 Stand 20190926_Änd S.17 (002)

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2020 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseiti­gung Zeitz in der Fassung vom 26.09.2019 wie folgt:

 

1.

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird im Erfolgsplan festgesetzt:

 

in den Erträgen auf

6.573.028 EUR

 

in den Aufwendungen auf

6.311.315 EUR

 

im Jahresgewinn (+) auf

261.712 EUR

 

im Jahresverlust (-) auf

0 EUR

 

 

 

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird im Vermögensplan festgesetzt:

 

in den Einnahmen auf

6.839.776 EUR

 

in den Ausgaben auf

6.839.776 EUR

 

 

 

2.

Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2020 festgesetzt:

 

für die Investitionen auf

4.520.406 EUR

 

 

 

 

Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,

 

wird festgesetzt auf

937.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

wird festgesetzt auf

5.671.900 EUR

 

 


 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz unterliegt den Vorschriften des Eigenbetriebs­gesetzes.

 

Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes entspricht dem Haushaltsjahr der Stadt Zeitz. Für jedes Haushaltsjahr ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen, welcher dem Haushaltsplan der Stadt Zeitz beizufügen ist.

 

Mit den Sitzungsunterlagen wird der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2020 in der Fassung vom 26.09.2019 ausgereicht.

 

Die im Erfolgsplan geplanten Umsatzerlöse basieren auf der Grundlage der für den Kalkula­tionszeitraum 2018 bis 2020 erstellten Gebührenvorkalkulation unter Einbeziehung der Ergeb­nisse der Nachkalkulation für den abgelaufenen Kalkulationszeitraum 2015 bis 2017. Für die Planjahre 2021 bis 2023 wurden überschlägige Gebührensatze ermittelt. Deren Basis bildet das Wert- und Mengengerüst des Planjahres 2020 sowie vorzutragende Kostenüberdeckungen aus der abschließenden Nachkalkulation 2017 und der vorläufigen Nachkalkulation 2018.

 

Für das Wirtschaftsplanjahr 2020 ist zur Finanzierung der geplanten Investitionen (ca. 5.333 TEUR) eine Kreditaufnahme von ca. 4.520 TEUR erforderlich. Der verbleibende Finanzie­rungsbedarf für die Investitionen wird durch Beiträge und Zuschüsse gedeckt.

 

Kurzfristige Liquiditätsengpässe können über variable Kassenkredite abgesichert werden.

 

Der Betriebsausschuss wird gebeten, den variablen Kassenkredit in Höhe von 937 TEUR (entsprechend § 110 KVG LSA = < 20 % der Umsatzerlöse genehmigungsfrei) für das Jahr 2020 zu bestätigen.

 


Anlage:

Entwurf des Wirtschaftsplanes 2020 vom 26.09.2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 EB Abwasser ZZ - WP 2020 Stand 20190926_Änd S.17 (002) (521 KB)