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Vorlage - VII/STR/65/0049/19  

Betreff: Ausbau des Kirchplatzes im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
24.10.2019 
4. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VII/STR/65/0049/19)
Anlagen:
Lageplan

Unter Änderung des Beschlusses des Stadtrates mit der Nr. VI/STR/65/0941/19 soll sich die Baumaßnahme „Ausbau des Kirchplatzes im Ortsteil Kayna“ nur auf die Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung beziehen. Hierzu beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Kirchplatz als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz  §§ 1 a, 3 und 4 in der zum Zeitpunkt des

Beschlusses geltenden Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/65/0941/19

 

 

 

zu ändernde Beschlüsse:          VI/STR/65/0941/19

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss Nr. VI/STR/65/0941/19 hat der Stadtrat den Ausbau des Kirchplatzes in Kayna und die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen beschlossen. Es war beabsichtigt einen grundhaften Ausbau in den Jahren 2019/2020 als Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem Abwasserzweckverband Weiße Elster Hasselbach/Thierbach und der MIDEWA GmbH durchzuführen.

 

Die Stadt hat zur Realisierung der Baumaßnahme Zuwendungen beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF) beantragt. Leider wurde die Gewährung einer Zuwendung mit Schreiben vom 06.08.2019 abgelehnt. Auch der Widerspruch der Stadt Zeitz zu diesem Ablehnungsbescheid blieb erfolglos. Selbst ein Gespräch beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen – Anhalt brachte nicht den erhofften Erfolg. Für dieses Vorhaben stehen derzeit auch aus anderen Förderprogrammen keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Das bedeutet, dass sich die geplanten Straßenausbaubeiträge für die Grundstücksanlieger erhöhen, da die hälftige Förderung über das ALFF wegfällt. 

 

Den Beitragspflichtigen und interessierten Bürgern wurde das geplante Vorhaben „Gemeinschaftsbaumaßnahme grundhafter Straßenausbau Kirchplatz in Informationsveranstaltungen am 04.04.2019 und am 08.05.2019 vorgestellt. In einer nochmaligen Bürgerversammlung am 07.10.2019 wurde den betroffenen Grundstückseigentümern mitgeteilt, dass die geplanten Fördermittel nicht fließen. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich zu dem geplanten Vorhaben zu äußern. Die Mehrzahl der Eigentümer lehnt den grundhaften Ausbau aufgrund der wegfallenden Förderung und die daraus resultierenden erhöhten Straßenausbaubeiträge ab. Ohne Förderung beträgt der auf Basis der Kostenberechnung ermittelte Beitragssatz für den grundhaften Straßenausbau inkl. Anteil an der Oberflächenentwässerung 10,40 €/m² Grundstücksfläche.

 

Durch den Abwasserzweckverband Weiße Elster Hasselbach/Thierbach muss der Schmutzwasserkanal sowie der Regenwasserkanal im Kirchplatz zwingend neu errichtet werden, da das Kanalsystem in der gesamten Ortslage Kayna nur sehr unzureichend vorhanden ist und nicht den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Ableitung von Oberflächenwasser ist derzeit nicht gewährleistet bzw. gar nicht vorhanden. Zur ordnungsgemäßen Ableitung des Oberflächenwassers der Fahrbahn- und Gehwegflächen sind Straßeneinläufe geplant, welche an den neu zu errichtenden Regenwasserkanal angeschlossen werden. Gleichzeitig wird die MIDEWA GmbH die alte marode Wasserleitung erneuern.

 

Baubeginn:        4. Quartal 2019

Fertigstellung:     2. Quartal 2020

 

Trotz fehlender Fördermittel muss die Oberflächenentwässerung im Zuge der Kanalbauarbeiten hergestellt werden, auch wenn kein grundhafter Ausbau des Kirchplatzes erfolgen soll.

Hierzu ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.

Da der Kirchplatz als Haupterschließungsstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Absatz 4 Nr. 2 der Satzung. Der auf Grundlage der Kostenberechnung ermittelte Beitragssatz für den Anteil an der Oberflächenentwässerung beträgt 4,30 €/m².

 

Aufgrund des Wegfalls der Gemeinschaftsbaumaßnahme ist das Bauprogramm für den Kirchplatz nicht abgeschlossen. Die Stadt Zeitz ist weiterhin bemüht Fördermöglichkeiten für einen grundhaften Ausbau zu akquirieren und in Abhängigkeit der im Haushalt der Stadt Zeitz zur Verfügung stehenden Finanzmittel ist ein Ausbau mittelfristig geplant.

 


Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

 

Einnahmen:   

 

Ausgaben

 

 

  1. Kosten der zu beschließenden Maßname
  1. Jährliche Folgekosten
  1. Maßnahmebezogene Einnahmen

lt. Kostenschätzung ca. 179.000
(einschl. Ingenieurleistungen)

 

umlagefähige Baukosten       89.500 € (Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 2)

 

 

abzgl. Fördermittel: ohne

 

 

Anteil der Beitragspflichtigen                                                        89.500 €  

 

 

 

Das entspricht einem durchschnittlichen Beitragssatz von ca. 4,30 €/m² Grundstücksfläche.

Diese Zahlen sind vorbehaltlich, da sich die genannten Baukosten vorerst auf die Kostenberechnungen beziehen. Das heißt, dass bezüglich der Beträge noch Änderungen möglich sind.

 

 

 

 


Anlagen:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (350 KB)