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Vorlage - VII/STR/65/0050/19  

Betreff: Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 84 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch „Eigenheimbau Feldstraße“ im Ortsteil Nonnewitz von Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Nonnewitz Anhörung
12.11.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
13.11.2019 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
05.12.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.12.2019 
6. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VII/STR/65/0050/19)
Anlagen:
Anlage Aufstellungsbeschluss BPlan Graul

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 308/39, Flur 2, in der Gemarkung Nonnewitz und in  Anlage 1 dargestellter Bereich, in der Feldstraße im Ortsteil Nonnewitz, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 84 –„Eigenheimbau Feldstraße“ aufgestellt.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 2 Abs.1 ; § 13 b BauGB und § 12 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

 

 

Mit dem Sachgebiet Stadtentwicklung wurden Abstimmungsgespräche geführt.

Das betreffende Grundstück ist von den Antragstellern mit dem Ziel erworben worden, dort altersgerechten, barrierefreien Wohnraum für sich zu schaffen.

Das betreffende Grundstück ist im Außenbereich gelegen und im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt.

Durch das neu geschaffene Verfahren gemäß 13 b Baugesetzbuch (BauGB) ist es befristet möglich, genau für diesen Fall verhältnismäßig unkompliziert Baurecht zu schaffen.

Der Antrag zur Erstellung als vorhabenbezogener Bebauungsplan wurde schriftlich mit Datum vom 01.10.2019 gestellt.

 

Für das Flurstück 308/39, Flur 2, in der Gemarkung Nonnewitz, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 84 aufgestellt. Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt dieses. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 84 durchgeführt werden.

Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann sich über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert werden und können Anregungen bzw. Hinweise schriftlich geäußert oder  während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben werden.

 

Entsprechend § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) ist es möglich, zeitlich befristete Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einzubeziehen.

Die Baurechtschaffung für den Eigenheimbau soll über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 13 b BauGB erfolgen.

 

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Aufstellungsbeschluss BPlan Graul (3788 KB)