Vorlage - VII/STR/65/0050/19
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Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 308/39, Flur 2, in der Gemarkung Nonnewitz und in Anlage 1 dargestellter Bereich, in der Feldstraße im Ortsteil Nonnewitz, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 84 –„Eigenheimbau Feldstraße“ aufgestellt.
Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt:
Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).
Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: | § 2 Abs.1 ; § 13 b BauGB und § 12 BauGB
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bereits gefasste Beschlüsse: | -
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aufzuhebende Beschlüsse: | - | |
Begründung:
Mit dem Sachgebiet Stadtentwicklung wurden Abstimmungsgespräche geführt.
Das betreffende Grundstück ist von den Antragstellern mit dem Ziel erworben worden, dort altersgerechten, barrierefreien Wohnraum für sich zu schaffen.
Das betreffende Grundstück ist im Außenbereich gelegen und im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt.
Durch das neu geschaffene Verfahren gemäß 13 b Baugesetzbuch (BauGB) ist es befristet möglich, genau für diesen Fall verhältnismäßig unkompliziert Baurecht zu schaffen.
Der Antrag zur Erstellung als vorhabenbezogener Bebauungsplan wurde schriftlich mit Datum vom 01.10.2019 gestellt.
Für das Flurstück 308/39, Flur 2, in der Gemarkung Nonnewitz, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 84 aufgestellt. Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt dieses. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 84 durchgeführt werden.
Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann sich über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert werden und können Anregungen bzw. Hinweise schriftlich geäußert oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben werden.
Entsprechend § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) ist es möglich, zeitlich befristete Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einzubeziehen.
Die Baurechtschaffung für den Eigenheimbau soll über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 13 b BauGB erfolgen.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage Aufstellungsbeschluss BPlan Graul (3788 KB) |