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Vorlage - VII/STR/65/0052/19  

Betreff: Verkleinerung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79
- Gewerbegebiet Am Milchhof in Zeitz -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
13.11.2019 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
05.12.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.12.2019 
6. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VII/STR/65/0052/19)
Anlagen:
verkleinerter Geltungsbereich
Übersichtsplan 14.10.19

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Geltungsbereich des für das Flurstück 116 der Flur 28 der Gemarkung Zeitz am 15.03.2018 durch den Stadtrat der Stadt Zeitz aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 - Gewerbegebiet am Milchhof in Zeitz – wird auf die in der Anlage gekennzeichnete Fläche verkleinert.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung zur Errichtung von überdachten Stellplätzen mit einer Fotovoltaikanlage in einem Teilbereich des Geländes der ehemaligen Molkerei an der Tröglitzer Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.

 

Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll verzichtet werden.

 

Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/65/0683/1503/18

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

 

 

Am 15.03.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 der Stadt Zeitz - Gewerbegebiet am Milchhof in Zeitz – gefasst.

Planziel war die Baurechtschaffung für ein Gewerbegebiet auf dem Gelände der ehemaligen Molkerei an der Tröglitzer Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz. Als erstes Vorhaben sollte die Errichtung von überdachten Stellplätzen mit einer Fotovoltaikanlage erfolgen. Diese dienen der Unterbringung von mindestens 32 PKW und unterschiedlicher Lagerware.

 

Zwischenzeitlich wurden auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses die Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und Abs. 2 durchgeführt.

Aus den Hinweisen der beteiligten Behörden ergab sich das Erfordernis der Verkleinerung des Geltungsbereiches, da im aufgestellten Geltungsbereich außer den Stellplätzen mit der Fotovoltaikanlage noch keine weiteren konkreten Vorhaben festgesetzt werden konnten.

 

Der nunmehr auf das o.g. Vorhaben (Stellplätze mit Fotovoltaikanlage) verkleinerte Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 - Gewerbegebiet am Milchhof in Zeitz – ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan entspricht somit weiterhin den Zielen des Flächennutzungsplanes.

 

Der betreffende Teil des Geländes der ehemaligen Molkerei ist derzeit nicht bebaut aber teilweise befestigt. Es handelt sich um einen gewerblichen Altstandort.

 

Die Verkleinerung des Geltungsbereiches wurde mit dem Investor abgestimmt.

 

 


Anlagen:

 

  • Geltungsbereichskarte
  • Übersichtsplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 verkleinerter Geltungsbereich (135 KB)    
Anlage 2 2 Übersichtsplan 14.10.19 (588 KB)