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Vorlage - VII/STR/STR/0055/19  

Betreff: Grundstückstausch
Antrag: Fraktion ALL/FDP/FWT
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Fraktion ALL/FDP/FWT
Verfasser:Stadtrat
Fraktion ALL/FDP/FWT
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
13.11.2019 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
05.12.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.12.2019 
6. Sitzung des Stadtrates Zeitz abgelehnt  (VII/STR/STR/0055/19)
Anlagen:
Stellungn. STR 16.05.19-TOP 31

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Verhandlungen mit der Gemeinde Wittgendorf bzw. der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst zu treten. Ziel der Verhandlungen soll ein Grundstückstausch sein, um die Stadt Zeitz in das Eigentum der gesamten Grundstücke zu bringen, welche den Rödener Weg vom Ortsausgang Geußnitz bis zur Einmündung Großrthener Straße (K2217) betreffen. Nach erfolgreichem Abschluss sollen Fördermittel aus geeigneten Programmen beantragt werden, um eine Sanierung dieser Straße zu ermöglichen.


Gesetzliche Grundlage:

KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

Begründung:

Der Rödener Weg befindet sich seit Jahren in einem völlig desolaten Zustand. Ein Befahren ist schlicht nicht mehr möglich. Diese Straße stellt für die Ortschaft Geußnitz die kürzeste Verbindung zur B2 dar. Der aktuelle Zustand fordert von den Bewohnern ständige Umwege und ist nicht mehr hinnehmbar. 

 

Derzeit liegt ein Teil der Straße in der Gemarkung der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst. Dort gibt es keinerlei Interesse an einer Sanierung der Straße. Eine Beantragung von Fördermitteln setzt aber eine durchgehende Sanierung voraus. Aus diesem Grund ist es sinnvoll und angebracht alle erforderlichen Grundstücke in das Eigentum der Stadt Zeitz zu bringen, um dann Fördermittel beantragen zu können.

 

Die Gemeinde Wittgendorf bzw. die Verbandsgemeinde stehen einem Grundstückstausch recht aufgeschlossen gegenüber. Als Tauschgrundstück würden sie ein Grundstück am Milchteich (Gemarkung Geußnitz, Flur 5, Flurstück 29) favorisieren. Dieses Grundstück ist für Zeitz praktisch wertlos. Die Gemeinde Wittgendorf würde mit diesem Grundstück in die Lage versetzt, Fördermittel für die Sanierung des Milchteichs zu beantragen.

 

Weiterhin wäre eine Sanierung sehr wünschenswert, weil der SSBZ das Silo am sogenannten Brennofen (ca. in der Mitte des Rödener Weges gelegen) zur Kompostierung von Grünschnitt nutzt. Nach der Sanierung kann der SSBZ das Grundstück von der K2217 anfahren. Die Durchfahrt der Ortschaft Zeitz wird somit vermieden, es entstehen kürzere Wege.

 

Es liegt hier also eine Situation vor, in welcher durch den Grundstückstausch alle Beteiligten profitieren. Der Ortschaftsrat Geußnitz hat sich einstimmig für diesen Grundstückstausch ausgesprochen.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungn. STR 16.05.19-TOP 31 (884 KB)